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  • Thema: neues Jugendschutzgesetz, FSK 16 Anzeige

    menzel-shop

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 42
    neues Jugendschutzgesetz, FSK 16 Anzeige
    am: 08. Dezember 2010, 08:17:03
    Ich betreibe ja unter anderem auch einen Erotik Shop.
    Nun erhielt ich von meinem Jugendschutzbeauftragten einen Newsletter, dass sich die Gesetzgebung ab 2011 ändern wird und es wohl darauf hinausläuft, dass man auch FSK 16 Artikel kennzeichnen muss.
    Umsetzungstermin ist wohl März 2011.
    Da es im Shop bei den Artikeln nur ein FSK 18 Feld gibt, wollte ich mal fragen, wie diese Problematik zu lösen ist.
    Schreibt Ihr da eine Erweiterung oder kann ich da mit 2 Klicks was einfügen?



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=9875.0

    franky_n

    • Experte
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    neues Jugendschutzgesetz, FSK 16 Anzeige
    Antwort #1 am: 08. Dezember 2010, 08:43:39
    Hallo menzel-shop,

    einfach was per Klick einfügen ist derzeit nicht im Shop vorgesehen.
    Ich denke das müsste erweitert werden! :)

    Viele Grüße

    Franky

    p3e

    • Experte
    • Beiträge: 2.424
    neues Jugendschutzgesetz, FSK 16 Anzeige
    Antwort #2 am: 08. Dezember 2010, 09:52:25
    So wie ich das verstanden habe, betrifft das das alle Webseiten (nicht nur den Erotikbereich). Da steht was in der aktuellen CT drüber drin. Angeblich bereits ab Januar 2011.
    Ich habe den Artikel aber nur überflogen, aber wenn ich den richtig interpretiere, geht es hier nicht um die einzelnen Artikel sondern um die Webseite an sich, die zugeordnet werden muss.

    Problematische Sache denke ich und wieder ein gefundenes Fressen für Abmahner!

    franky_n

    • Experte
    • Beiträge: 4.950
    neues Jugendschutzgesetz, FSK 16 Anzeige
    Antwort #3 am: 08. Dezember 2010, 10:00:52
    Hallo p3e,

    es wird nur alles halb so heiß gegessen wie es gekocht wird! ;)

    Schau mal hier, bereits heiß diskutiert: Jugendmediendienstestaatsvertrag ab 01.01.2011 - jetzt kommt's KNÜPPELDICK

    Klar für menzel-shop ist es wichtig sich dort vorher bereits abzusichern bei erotischem Inhalt...
    Da werden die Kontrollbehörden (wenn es welche gibt) genauer hin schauen... :)

    Viele Grüße

    Franky

    Bcoola

    • Schreiberling
    • Beiträge: 412
    neues Jugendschutzgesetz, FSK 16 Anzeige
    Antwort #4 am: 08. Dezember 2010, 12:45:01
    gilt aber im weiteren Sinne auch für alle anderen Webseiten-Betreiber....

    xMerchant

    • Frisch an Board
    • Beiträge: 87
    neues Jugendschutzgesetz, FSK 16 Anzeige
    Antwort #5 am: 08. Dezember 2010, 13:13:55
    Das ganze ist mehr oder weniger freiwillig und betrifft die meisten Onlinehändler nicht. Weitere Info kann man hier finden: IT-Recht-Kanzlei zum nuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

    Da noch nicht mal klar ist, wie das ganze technisch realisiert werden soll, kann man aktuell auch gar nichts machen, auch wenn man es freiwillig machen wollte.

    Die einfachste Variante - es wird ein Browser-Plugin installiert und alles was nicht explizit für eine vorgegebene Altersklasse freigegeben ist, wird gesperrt - wird es sicherlich nicht geben.

    Da stehen sicherlich schon die Interessenvertreter (Softwarelobby, Anwaltslobby, Gutmenschenlobby) bereit, um das zu verhindern. Das wird mit Sicherheit eine Insellösung und nur wir deutschen Websitebetreiber müssen uns dran halten, die Ausländer wird's nicht interessieren. Von daher wird das eine Totgeburt und mehr Zeit als ich jetzt für dieses Posting benötigt habe, werde ich nicht rein stecken.

    p3e

    • Experte
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    neues Jugendschutzgesetz, FSK 16 Anzeige
    Antwort #6 am: 09. Dezember 2010, 08:29:31
    Wenn ich die Sache richtig verstehe, ist das an die freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft angelehnt. Ganz freiwillig ist die "freiwillige Selbstkontrolle" aber auch nicht, dass ist nur der Name. Diese Angabe ist verpflichtend, egal wie man das Kind nennt. Die "freiwillige Selbstkontrolle" ist nur der Verband der Filmindustrie, die diese Angaben (natürlich nur für zahlende Mitglieder) machen.
    Die Frage ist nun, ob es für Webseiten nun auch verpflichtend ist. Das CT-Magazin ist in seiner aktuellen Ausgabe der Meinung, dass die Verpflichtung für jeden Anbieter geplant ist. (http://www.heise.de/ct/inhalt/2010/26/18/)

    xMerchant

    • Frisch an Board
    • Beiträge: 87
    neues Jugendschutzgesetz, FSK 16 Anzeige
    Antwort #7 am: 09. Dezember 2010, 09:36:57
    Aus dem von mir oben verlinkten Aufsatz:

    Zitat
    III. Sind  Online-Händler von den Neuregelungen des JMStV betroffen?

    Nein, so gut wie nicht! Nur Online-Händler, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte verkaufen (etwa Pornographie).....

    und

    Zitat
    V. Müssen Online-Händler ihre gewerblichen Internetpräsenzen (z.B. Online-Shop, eBay, Amazon etc,) klassifizieren bzw. kennzeichnen?

    Nein! Nach § 5 II JMStV „können“ die Angebote gekennzeichnet werden, müssen aber nicht! ......

    Der Heise-Artikel ist Panikmache, lies Dir den eigentlichen Heise-Artikel über die Neuregelung vom Sommer durch, aus diesem ist ersichtlich, dass es keine Pflicht ist. Im Artikel vom Sommer wird die Änderung zitiert, da ist von "...der Betreiber ist angehalten..." die Rede. Das ist auch im Beamtendeutsch kein Synonym für Pflicht.

    Auch die Aktionen der Blogger, die angeblich ihre Blogs einstellen werden ist nichts weiter als der (gelungene) Versuch kostenlos Publicity für das Weihnachtsgeschäft (Ad*sen*e lässt grüßen) für ihre Blogs zu bekommen. Was hindert sie daran, prophylaktisch ihre Blogs und Foren generell als nur für Erwachsene geeignet zu klassifizieren? Sie werden dadurch keinen einzigen Besucher weniger haben! Welches Kind/Jugendliche interessiert sich für politische Blogs?

    Alfred

    • Experte
    • Beiträge: 2.115
    neues Jugendschutzgesetz, FSK 16 Anzeige
    Antwort #8 am: 09. Dezember 2010, 21:14:12
    [...] Was hindert sie daran, prophylaktisch ihre Blogs und Foren generell als nur für Erwachsene geeignet zu klassifizieren? [...]

    Hallo,

    weil das bedeutet das man auch den Zugriff sperren muß durch eine Alterskontrolle oder durch eine Sendezeit. Sendezeit heißt dann das die Seite oder auch der Shop nur von 23-6 Uhr erreichbar ist.

    Shops allgemein betrifft das nicht? Ich z.B. habe nicht die Qualifikation das für jeden Jugendlichen einzuschätzen. Andere auch nicht. Die Fehlerquote liegt bei 80% und die Strafandrohung geht bis 500Tsd Euro per Gesetz. Also muß man seine Seite prüfen lassen, muß jeder Shop sich selber prüfen lassen.  Das fängt bei 4000 Euro pro Jahr an.
    Die Einschränkungen gelten aber nur für Deutschland. Und nun? Klemmen wir den Rest der Welt auch ab?
    Oder kommt nach dem Internet ein kontrolliertes, zensiertes und überwachtes Deutschlandnetz.
    Diskutiert wird das auch schon.

    Ich habe und betreue etliche Seiten und auch einen Shop.
    Von 23-6 Uhr abschalten kann ich automatisiert.
    Nur automatisiert jede IP aus Deutschland muß noch umgesetzt werden.

    Noch Fragen was das neue Gesetz bewirkt?
    Panikmache ist das nicht.

    Gruß

    xMerchant

    • Frisch an Board
    • Beiträge: 87
    neues Jugendschutzgesetz, FSK 16 Anzeige
    Antwort #9 am: 09. Dezember 2010, 21:53:21
    Alfred, bitte informiere Dich in anderen Quellen als dem Heise-Pamflet.

    Hier nur zwei Möglichkeiten:
    http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
    http://www.it-recht-kanzlei.de/jugendmedienschutz-staatsvertrag-2011-h%C3%A4ndler.html

    Ausserdem, was soll an der Klassifizierung schwer sein? Die vollständige Website eben als "nur ab 18" und fertig.

    Dass man grenzwertige Geschichten nicht sicher einschätzen kann ist klar, aber davon ist doch so gut wie kein Onlinehändler betroffen und die, die davon betroffen sein werden, müssen sich bereits heute um Jugendschutz kümmern. Auch da ändert sich nichts, die müssen heute bereits dafür sorgen, dass Jugendliche nicht in den "jugendgefärdenden Bereich" ihres Shops kommen. Wieso gibt es wohl die FSK-Funktion im modified eCommerce Shopsoftware?

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