Vorsicht bei der Erstellung von Gewinnspielen im Onlineshop!
Mit Gewinnspielen wollen viele Unternehmer neue Kunden gewinnen. In einem ersten Schritt sollen die Teilnehmer zumindest Empfänger des Newsletters und im zweiten Schritt zahlende Kunden. Die Teilnahme am Gewinnspiel darf aber nicht mit der Einwilligung in die Newsletter-Werbung gekoppelt werden, entschied das LG Hamburg.
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Kopplung der Gewinnspiel-Teilnahme an Newsletter-Einwilligung ist unzulässigLinkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=9864.0