Hier stehen die wirklichen Fakten: JMStV-2011: Häufig gestellte FragenIm Prinzip ändert sich fast gar nichts, es kommt nur eine mögliche Kennzeichnung hinzu!Software, die die neue Kennzeichnung ausliest und verarbeitet, gibt es noch gar nicht.
(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten für Teleshopping und Sponsoring entsprechend.Teleshopping darf darüber hinaus Kinder oder Jugendliche nicht dazu anhalten,Kauf- oder Miet- bzw. Pachtverträge für Waren oder Dienstleistungen zu schlie-ßen.
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