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  • Thema: Jugendmediendienstestaatsvertrag ab 01.01.2011 - jetzt kommt's KNÜPPELDICK

    Overclocked

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    Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten.

    Blog macht wegen neuem Jugendschutzgesetz dicht [Updates]

    Mit massig Abmahnungen im neuen Jahr ist also zu rechnen...



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=9776.0

    web28

    • modified Team
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    Hier stehen die wirklichen Fakten: JMStV-2011: Häufig gestellte Fragen

    Im Prinzip ändert sich fast gar nichts, es kommt nur eine mögliche Kennzeichnung hinzu!

    Software, die die neue Kennzeichnung ausliest und verarbeitet, gibt es noch gar nicht.

    spectrum

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    Sonst ist die Welt noch in Ordung oder was!

    Ich stelle fest, es gibt in unserem Land immer noch Menschen die keiner erfüllten Tätigkeit nachgehen und über eine Unmenge an Zeit verfügen - die wir letztendlich auch noch bezahlen ...

    Overclocked

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 151
    Hier stehen die wirklichen Fakten: JMStV-2011: Häufig gestellte Fragen

    Im Prinzip ändert sich fast gar nichts, es kommt nur eine mögliche Kennzeichnung hinzu!

    Software, die die neue Kennzeichnung ausliest und verarbeitet, gibt es noch gar nicht.

    Irgendwie hast Du es nicht richtig verstanden.

    Es geht eben nicht nur um "ab 16" oder "ab 18" - wie bisher, sondern neuerdings auch um "ab 0", "ab 6" und "ab 12", in die jedes Internetangebot einzustufen ist.
    Zitat
    (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten für Teleshopping und Sponsoring entsprechend.
    Teleshopping darf darüber hinaus Kinder oder Jugendliche nicht dazu anhalten,
    Kauf- oder Miet- bzw. Pachtverträge für Waren oder Dienstleistungen zu schlie-
    ßen.
    Quelle: http://www.kjm-online.de/files/pdf1/JMStV_nach_14_RStV_Synopse.pdf

    Barnabas

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    Es wird nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird! 99% der Online-Händler können beruhigt sein!

    Overclocked

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    Danke!

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