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  • Thema: Zur Info: Bundesregierung will Widerrufsrecht im Versandhandel stärken

    spectrum

    • Frisch an Board
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    Verbraucher sollen künftig keinen Wertersatz mehr leisten müssen, wenn sie bei online oder telefonisch getätigten Geschäften die Ware lediglich prüfen und den Vertrag dann widerrufen. Einen entsprechenden Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Regeln im Fernabsatz hat das Bundeskabinett am Dienstag beschlossen – die Bundesregierung sieht in diesem Bereich trotz Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs noch Unsicherheiten. "In einem Geschäft kann sich der Kunde die Produkte in Ruhe ansehen, bevor er sich endgültig zum Kauf entscheidet", begründete die federführende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Vorstoß. "Beim Einkauf mit dem Telefon oder im Internet darf nichts anderes gelten."
    Kunden müssen gemäß der Initiative der Bundesregierung Wertersatz für erfolgte Nutzungen und damit erlangte Vorteile aus dem Gebrauch einer Sache und für die Verschlechterung von im Fernabsatz gekauften Waren nur noch leisten, soweit sie die Ware in einer Art und Weise verwendet haben, "die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht". Damit soll gewährleistet werden, dass Verbraucher ihr Widerrufsrecht effektiv nutzen können. Theoretisch soll bei einer Nutzung, die wie beim Tragen eines Hochzeitskleids während des Festtags über ein reines Ausprobieren hinausgeht, der Unternehmer auch weiterhin seinen Anspruch auf Wertersatz geltend machen. Die Beweislast muss er aber selbst tragen.
    Das Kabinett will mit dem Entwurf einer Forderung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nachkommen. Dieser entschied im Herbst vergangenen Jahres, dass die Bestimmungen der EU-Fernabsatzrichtlinie der bisherigen Klausel im BGB entgegenstehen, wonach Händler von Verbrauchern für die Nutzung einer im Fernabsatz gekauften Ware bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen können (Az.: C-489/07). Einen Anspruch auf Wertersatz hielt der EuGH aber in den Fällen für möglich, in denen Kunden die Ware auf eine mit Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von "Treu und Glauben" oder der "ungerechtfertigten Bereicherung" unvereinbare Weise benutzt haben.
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Widerrufsrecht Anfang des Monats bereits gestärkt und sich dabei teils vom einschlägigen EuGH-Urteil leiten lassen. Nach Ansicht der Bundesregierung besteht aber immer noch Rechtsunsicherheit. So habe der BGH zwar entschieden, dass ein Verbraucher nach Widerruf eines im Fernabsatz gekauften Wasserbetts auch dann keinen Wertersatz leisten muss, wenn die Ware allein auf Grund der Prüfung weitgehend wertlos geworden ist. Die Entscheidung treffe aber gerade nicht den vom Luxemburger Richterspruch erfassten Wertersatz für Nutzungen, sondern nur den für Verschlechterungen. Ferner sei es im BGH-Fall offenbar nicht auf die vom EuGH ebenfalls thematisierte Frage der Beweislastverteilung angekommen.
    "Geringfügige Kosten" für die Wirtschaft will das Kabinett aufgrund des Vorhabens nicht ausschließen. Auswirkungen auf das Preisniveau insgesamt seien jedoch nicht zu erwarten. Unternehmen hätten bisher schon zumeist darauf verzichtet, Ansprüche auf Wertersatz für das bloße Prüfen und Ausprobieren der Ware geltend zu machen. Darüber hinaus dürfte ein solcher Anspruch in der Regel gering sein. Hinsichtlich der Forderung nach Wertersatz für eine Verschlechterung der Ware müssten Firmen künftig beweisen, dass eine solche auf einen Umgang des Verbrauchers zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Ware hinausgeht.

    Quelle: heise.de



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    Tomcraft

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    Na herzlichen Glückwunsch! Zu meinem Geburtstag "leihe" ich mir dann also die komplette Partyausstattung, samt Möbel im internet aus. ;-)

    Grüße

    Torsten

    vsell

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    Ein dreifach hoch auf diesen Staat, oder besser: auf dieses Absurdistan.

    Soso, die Kunden können also im Geschäft prüfen und im Shop nicht. Aaaaaaahhhhh.... :doh:

    Tolle Logik liebe Frau Leutheusser-Schnarrenberger.

    Saturn und Mediamarkt werden sich sicher freuen, wenn Sie dort quasi als Bundesbekloppten-Beauftragte einlaufen, und dann mal eben ne Waschmaschine in Betrieb nehmen, den Kompaktgrill testen und die Spiegelreflex mal eben unter den Lichtverhältnissen des Bundstages ausprobieren wollen.

    Frau Ministerin...die treten ihnen in den kleinen FTP-Hintern !!!!
    Und werte Frau Leut..dingsbumms..schnarre - ihre mittelständische Wählerschaft wird sich da demnächst anschliessen.

    Wozu haben Sie überhaupt eine Verbraucherschutz-Kollegin um sich aufzuklären... oder ist Madamme Aigner zu sehr mit der Internet-Zensur der Amis beschäftigt ????

    Eventuell könnte man sich ja gleich jede weitere Verordnung sparen... die Händler liefern erst einmal kostenlos zur Ansicht und zum Test. Gefällt das Produkt kann der Kunde innerhalb von 6 Monaten entweder bezahlen oder umtauschen... und wenn´s Einer unbedingt will ... na dann kann er´s auch behalten...  :motz:

    guensi

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    :? Welche Einschätzung haben unsere die Frauen und Herren Politiker eigentlich von den Bürgern in diesem Land? Sind wir alle weltfremde Trottel, die mit allen Mitteln vor den Folgen falscher Kaufentscheidungen geschützt werden müssen? Oder ist das nur die dritte Potenz der "Geiz-ist-geil-Mentalität", die hier fast schon zur Religion erhoben wird. Kaufen ist OUT - im Internet bestellen, 13 Tage durchnudeln und dann wieder zurück geben ist IN.  

    "In einem Geschäft kann sich der Kunde die Produkte in Ruhe ansehen, bevor er sich endgültig zum Kauf entscheidet"

    Aha, kann der Kunde das wirklich immer und in jedem Geschäft? Wie ist das mit dem Computer der im Discounter zum Schnäppchen-Preis angeboten wird? Kann ich mir den in aller Ruhe ansehen? Darf ich ihn dazu einfach auspacken und testen? Ich hab noch keine Steckdosen bei den Discountern gesehen, die mir das ermöglichen würden. Hätte ich damit auch das Recht diesen Computer wieder zurück zu geben. Wohlgemerkt nicht die Kulanz, dass das Teil zurückgenommen wird, sondern das Recht diesen - ggfs auch mit Gebrauchsspuren und ohne Originalverpackung - zurück zu geben?

    Die Argumentation hinkt an allen Ecken und Enden.

    Aus welchem Grund wurde das Widerrufsrecht ursprünglich mal eingeführt?
    Heerscharen von Drückerkolonnen haben uns heimgesucht, an der Haustür ihren Schrott unbedarften Bürgern aufgeschwatzt. Das Telefon stand nicht mehr still, unzählige Telefonwerber erdreisteten sich die Bürger mit ihren Angeboten zu überrumpeln und zum Abschluss von Verträgen nachdrücklich zu überreden.

    Diesen - mit häufig unseriösen Methoden betriebenen - Geschäftspraktiken sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Soweit so gut, das kann man noch nachvollziehen. Hier war Handlungsbedarf angesagt, zumal die Werber nicht selten mit psychologischen Tricks deutlichen Druck auf die überrumpelten "Opfer" ausgeübt haben. Wobei diese Verkaufsgespräche zudem (meist) unaufgefordert und ungewollt dem Kunden aufs Auge oder das Ohr gedrückt werden.

    Aber inzwischen steht der Online-Handel auf der gleichen Stufe. Online-Shops werden vereinfacht gesagt als digitale Drückerkolonne betrachtet, vor denen man den Bürger schützen muss. Das erachte ich als Diffamierung. Hier wird das Online-Angebot - welches sich jeder so lange er will betrachten kann wie er Lust hat, zu dem Produkt kann er vor dem Kauf Unmengen an Informationen einholen - gleich gesetzt mit der Überrumpelungstaktik an der Haustür oder am Telefon.

    Niemand wird gezwungen in einem Online-Shop einzukaufen. Wer sich nicht sicher ist, was er da kauft, soll es doch lassen. Der Weg ins Ladengeschäft um dort den Artikel nach "Lust und Laune auszuprobieren" - sofern der Laden denn da mit macht - steht ihm immer noch offen.

    Aber die Realität der aktuellen Gesetzgebung geht von folgendem Szenario aus:
    Ich (unbedarfter) Kunde drücke ganz aus Versehen auf den Link eines Online-Shops, entdecke ein supertolles Angebot und fühle mich genötigt dieses anzunehmen. Nachdem die Ware eingetroffen ist, stelle ich fest, dass trotz exakter Produktbeschreibung das nicht das richtige Produkt für mich ist. Also schicke ich es zurück. Soweit wäre alles noch im grünen Bereich.

    Aber das Recht erlaubt mir, dieses Produkt nun auf Herz und Nieren zu testen. Zukünftig sind dabei sogar Gebrauchsspuren erlaubt. Sprich, ich kann das Teil unter dem Vorwand des Testens gebrauchen und dann wieder zurück schicken.

    Also welche Verantwortung habe ich als Kunde zukünftig noch? Keine, ausser dass ich das Teil innerhalb der Widerrufsfrist zurück schicken muss.

    Nun, damit ist der bereits eingeführte Begriff "Leihhaus Internet" beerdigt. Denn ausleihen kann ich nur gegen eine Leihgebühr. Zukünftig muss es "Testoase Internet" oder gar "Du ich kauf nix mehr ich mach Internet" heißen. Denn der Nachweis, dass der Kunde das Produkt nicht nur getestet, sondern gebraucht hat, dürfte vom Verkäufer nur äußerst selten erbracht werden können.

    Man könnte durchaus auf den Gedanken kommen, dass hier der Lobbyismus in nicht unerheblichem Maße eine Rolle spielt. Aber welche Lobby könnte das sein? Die der lokalen Geschäfte? Möglich, aber haben die überhaupt eine Lobby? Wie immer in solchen Fällen lohnt sich die Frage wer davon am meisten profitiert. Nun, wie kommt die Ware zum Kunden? Über den Versand. Und wie kommt sie wieder zurück? Über den Versand. Je mehr Rücksendungen, desto mehr Gewinn. Wenn schon Briefe immer mehr durch E-Mail ersetzt werden, warum sollte dann der Warenversand dieses Defizit nicht decken können?

     :satire:

    KingderNacht

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    Meine Güte, das darf echt nicht wahr sein !!!!  :datz:

    Da macht es echt keinen Spaß sich selbständig zu machen mit einem Onlineshop. Da ist es ja aus finanziellen Gründen schon fast billiger nen schickes Ladenlokal aufzumachen. :-)

    Aber naja viel erwarten von denen in Berlin kann man anscheinend eh nicht mehr, vielleicht ist denen der Kopf eingefroren ^^ ich mein in Berlin sollen es -16 Grad sein. :D

    Danke für's aufmerksam machen. :)

    Schönen Abend noch.

    Viele Grüße aus Aachen

    Chris

    Thomas

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 1.587
    Torsten dann lädst mich aber ein, hab schon paar nette Autos im Internet gefunden die ich gerne mal Probefahren möchte ...

     :satire:

    Es ist unglaublich was die Politiker verzapfen, bin gespannt wie es weiter geht. Das nächste ist ja nun die Änderung der Datensicherung (komm grad nicht auf da treffende Wort für Privatsphäre im Internet, sorry) von Verbrauchern, wenn ich mich nicht irre.

    Vielen Dank für den informativen Text.

    Gruß

    spectrum

    • Frisch an Board
    • Beiträge: 71

    .... Wie immer in solchen Fällen lohnt sich die Frage wer davon am meisten profitiert. Nun, wie kommt die Ware zum Kunden? Über den Versand. Und wie kommt sie wieder zurück? Über den Versand. Je mehr Rücksendungen, desto mehr Gewinn. Wenn schon Briefe immer mehr durch E-Mail ersetzt werden, warum sollte dann der Warenversand dieses Defizit nicht decken können?

     :satire:


    Interessanter Gesichtspunkt, dann lasst uns ma schauen wer da so im Aufsichtsrat rumsitzt und an wen die Spendenquittungen adressiert sind 8)  


    .... Da macht es echt keinen Spaß sich selbständig zu machen mit einem Onlineshop. Da ist es ja aus finanziellen Gründen schon fast billiger nen schickes Ladenlokal aufzumachen :-) ....


    Wenn Du auf die schnelle ein paar 100.000,- Teuro vernichten möchtest, dann wäre dies der sicherste Weg.

    Wenn Du damit Geld verdienen möchtest, dann solltest Du bei jedem Kunden für's aus- und anprobieren sowie für die Beratung Geld nehmen, denn Verkaufen wirst Du da sicher nichts bzw. nicht mehr.

    Kleine Anekdote die sich in unserem Fachgeschäft zugetragen hat:
    Besucher(in) kommt und lässt sich von der Verkäuferin ausführlich beraten und probiert einige Dinge ausführlich aus. Das Szenario hat ca. 1,5h in Anspruch genommen.
    Der / die Besucher/in verlässt unser Geschäft mit den Worten, sie überlege es sich noch einmal!
    Ein paar Tage später - oh Wunder - wurde in unserem Online Shop genau dieser Artikel bestellt.
    Geliefert haben wir dann ein paar Ortschaften weiter. Das passiert aber leider nur bei exklusiv Produkten.