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  • Thema: Darf der Verbraucher eine Flasche Cognac zu Prüfzwecken öffnen?

    Tomcraft

    • modified Team
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    • Beiträge: 46.369
    • Geschlecht:
    Erst vor kurzem haben wir über den Wasserbett-Fall berichtet, der im Forum für hitzige Diskussionen bezüglich des Prüfungsrechts eines Verbrauchers sorgte. Auch der Fall der Cognac-Flasche wurde im Forum schon aufgegriffen.

    Hier das Urteil des AG Potsdam dazu: AG Potsdam: Verbraucher, der Korken von Cognacflasche zieht, hat uneingeschränktes Widerrufsrecht

    Nun wurde der Fall vor dem LG Potsdam erneut verhandelt und das Ergebnis will ich euch nicht vorenthalten.

    Zitat
    Der BGH hat kürzlich geurteilt, dass ein Verbraucher ein sehr weit gehendes Prüfungsrecht hat, wenn er im Internet einkauft. So darf er z.B. ein Wasserbett mit Wasser füllen. Einen dadurch eintretenden Wertverlust muss der Händler tragen. Aber umfasst dieses Prüfungsrecht auch das Entkorken einer Flasche Cognac? Das LG Potsdam hat diese Frage in einer Entscheidung beiläufig verneint, im Gegensatz zur ersten Instanz.

    Den ganzen Artikel lesen.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=9723.0

    Igotcha

    • Mitglied
    • Beiträge: 195
    Darf der Verbraucher eine Flasche Cognac zu Prüfzwecken öffnen?
    Antwort #1 am: 01. Dezember 2010, 14:05:09
    Ich hatte in meinem knapp einjährigen Shopbetrieb noch keinen einzigen Widerrufsfall, sehe dieses Thema aber trotzdem als extrem kritisch an.

    Und zwar stört mich persönlich, dass der immer vorgetragene Vergleich zum stationären Handel komplett hinkt. Wenn ich mir bei xxx-Markt oder sonstwo einen Fernseher kaufen möchte, kann ich diesen definitiv nicht ausprobieren. Wenn überhaupt, gibt es ein Ausstellungsstück, an dem alle Kunden rumgrabbeln. Ich kann aber weder über die Qualität eine Aussage treffen, da meist nur HD-Material abgespielt wird und ich die Qualität des Gerätes, welches ich tatsächlich mit nach Hause nehme, überhaupt nicht geprüft habe.

    Beim Online-Shopping ist durch diese Gesetzessituation quasi jeder verkaufte Artikel ein potentielles Ausstellungsstück, was mir im worst case gebraucht und dann ggf. noch beschädigt zurückgeschickt wird - die Rücksendekosten trägt, gerade bei höherwertigen Artikeln - der Verkäufer!

    Hier wurde meiner Meinung nach deutlich über das Ziel in Bezug auf Kundenfreundlichkeit hinausgeschossen. De facto steht der Kunde beim Online-Shopping deutlich besser da, als beim stationären Handel. Aber vielleicht ist das ja gerade vom Gesetzgeber so beabsichtigt, dass die Anzahl an Online-Shops eingedämmt oder zurückgedreht werden soll, im Internet sind ja schließlich eh alle böse...

    andi80

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 14
    Darf der Verbraucher eine Flasche Cognac zu Prüfzwecken öffnen?
    Antwort #2 am: 01. Dezember 2010, 14:07:59
    Ist ja auch nur richtig so! Mal ganz im Ernst, welcher Voll***p entkorkt denn eine Flasche und will die dann auch noch zurückgeben. Egal was ein Gericht dazu sagt, normal ist das nicht. Das beziehe ich im übrigen genauso auf den Wasserbett-Fall.

    Ich bin ja wirklich für Verbraucherschutz - ich bin ja schließlich auch Verbraucher (wahrscheinlich sogar mehr als Händler), aber was unsere Gerichte manchmal für Urteile fällen hat damit nix zu tun.

    Just my 2 cent ...

    Igotcha

    • Mitglied
    • Beiträge: 195
    Darf der Verbraucher eine Flasche Cognac zu Prüfzwecken öffnen?
    Antwort #3 am: 01. Dezember 2010, 14:09:54
    ... welcer Voll***p entkorkt denn eine Flasche und will die dann auch noch zurückgeben. Egal was ein Gericht dazu sagt, normal ist das nicht. Das beziehe ich im übrigen genauso auf den Wasserbett-Fall.

    Das ist aber genau das Problem, es ist eben nicht egal, was ein Gericht dazu sagt und beim Wasserbett-Fall ist das eindeutig zugunsten des Kunden ausgegangen.

    Ich vertreibe neuerdings hochwertige Grillgeräte über Dropshipping. Jetzt stelle ich mir mal vor, ein Kunde grillt mal eben an, um den Grill zu testen und schickt mir anschließend das benutzte Ding auf meine Kosten zurück.

    andi80

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 14
    Darf der Verbraucher eine Flasche Cognac zu Prüfzwecken öffnen?
    Antwort #4 am: 01. Dezember 2010, 14:28:07
    @igotcha: Das habe ich schon verstanden  ;) Ich wollte damit nur ausdrücken, dass ich es eine Frechheit vom Besteller finde.

    Spritzpistole

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 816
    Darf der Verbraucher eine Flasche Cognac zu Prüfzwecken öffnen?
    Antwort #5 am: 01. Dezember 2010, 14:28:47
    Im Urteil steht aber, dass das Widerrufsrecht deshalb besteht, weil die Flasche gerade nicht entkorkt wurde. Das LG Potsdam führte sogar aus, dass ein Widerrufsrecht wahrscheinlich zu verneinen wäre, wenn der Verbraucher die Flasche entkorkt hätte (allerdings ohne nähere Begründung).

    Link hierzu

    Gruß
    Thomas

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    gar85

    • Schreiberling
    • Beiträge: 347
    Darf der Verbraucher eine Flasche Cognac zu Prüfzwecken öffnen?
    Antwort #6 am: 01. Dezember 2010, 15:07:19
    ... und dann herrscht die landläufige Meinung, im Internet wird nur billig verkauft.

    Als Shopbetreiber müsste man eine ganz andere Rechnung aufmachen:

    Materialpreis+
    1) Versandmaterial (~ 2 EUR)
    2) Porto (5-7 EUR)
    3) Rückporto ((5-7 EUR)
    4) Rechnung/Versandaufkleber schreiben (~13 EUR)
    5) Verpacken (10-15 min / ~13-20 EUR)
    = Zuschlag 38-49 EUR

    dazu kommt
    6) Wertersatz für rückgenommene Ware (insbesondere im Textilbereich)
    (~10% bei Umsatz von 10.000 EUR = 1.000 EUR
    macht bei 100 Lieferungen p.a. einen Zuschlag von ~ 10 EUR + Warenstorno + evtl. Entsorgung + ...)

    Wenn wir alle unsere Nebenkosten reinrechnen dann müsste ein Artikel ca. 60 EUR teurer sein als im stationären Handel. Ist doch eine faire Gegenleistung dafür, dass der Kunde 14 Tage lang prüfen und zurücksenden darf.

    Anonym

    • Gast
    Darf der Verbraucher eine Flasche Cognac zu Prüfzwecken öffnen?
    Antwort #7 am: 01. Dezember 2010, 17:58:21
    Den Nachteil für Onlinehändler kann ich nicht entdecken. Im Gegenteil. Dadurch dass der Kunde im Bedarfsfall beim Onlinekauf viel mehr Rechte hat, als im stationären Handel, werden die Innenstädte immer mehr veröden. Die Hälfte der Läden ist doch jetzt schon Pleite oder am Rande der Zahlungsunfähigkeit. Mir kanns recht sein. Mit den paar Rücksendungen und Totalverlusten kann ich leben, solange die Zuwachsraten zweistellig sind.

    guensi

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 2.288
    Darf der Verbraucher eine Flasche Cognac zu Prüfzwecken öffnen?
    Antwort #8 am: 01. Dezember 2010, 21:15:52
    ...Ich wollte damit nur ausdrücken, dass ich es eine Frechheit vom Besteller finde.

    Wie sagt das Sprichwort? Frechheit siegt!

    Und bisher durfte man das getrost als Grundlage für eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs zugrundelegen. Je frecher, desto erfolgreicher (s. Wasserbett-Fall).

    Dieser Trend wurde nun, wenn auch nur in einem Nebensatz, nicht weiter verfolgt.
    Zitat
    Dahinstehen kann, ob, ... das Prüfungsrecht des Verbrauchers ... so weit geht, dass er eine solitäre Cognac-Flasche des Jahrgangs 1919 zum Zwecke der Überprüfung auch Entkorken darf,
    was lebensnah wohl zu verneinen wäre.
    :mrgreen:

    Die eigentlich bemerkenswerte Formulierung in diesem Urteil besteht im Bezug auf die Lebensnähe. Wenn das die Grundlage für weitere Rechtsprechung in diesem Bereich werden sollte, könnte man einen Silberstreif am Horizont sehen.

    Dann würde sich die Zahl der weltfremden Urteile drastisch verringern.

    Igotcha

    • Mitglied
    • Beiträge: 195
    Darf der Verbraucher eine Flasche Cognac zu Prüfzwecken öffnen?
    Antwort #9 am: 01. Dezember 2010, 22:06:48
    Den Nachteil für Onlinehändler kann ich nicht entdecken.
    Der Nachteil kann sein, dass es künftig kaum noch Online-Händler geben könnte, bzw. nur die großen überleben, die sich solche Kundenspiele leisten können.

    Unterwassergaertner

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 32
    Darf der Verbraucher eine Flasche Cognac zu Prüfzwecken öffnen?
    Antwort #10 am: 02. Dezember 2010, 02:42:21
    Naja, das mit den Widerrufen mag bei einigen Produktgruppen problematisch sein, aber die meisten Händler haben doch damit kein Problem (siehe deinen ersten Beitrag). Wenn von zwei Paar Schuhen eines gebraucht zurück kommt, dann kann ich eben online keine Schuhe verkaufen. Aber warum sollten nur die Großen überleben? Die haben doch das gleiche Problem. Quelle ist ja nicht den Bach runter gegangen, weil sie so wenig verkauft haben.