Eine Abmahnwelle ist zwar laut Kommentaren nicht zu erwarten, aber es ist natürlich immer mit gewissem Aufwand und auch Kosten verbunden seine Texte entsprechend zu aktualisieren.
Bereits im März legte das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz im Falle der Ausübung des Widerrufsrechtes vor, der aufgrund einer EuGH-Entscheidung notwendig war. Heute beschloss nun die Bundesregierung, diesen Entwurf weitgehend unverändert als Regierungsentwurf einzubringen.
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