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  • Thema: LG Berlin: Fehlende Handelsregister-Angaben stellen Bagatell-Verstoß dar

    Tomcraft

    • modified Team
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    • Geschlecht:
    Der folgende Artikel ist mit etwas Vorsicht zu genießen, da nach §5 TMG die Angabe des Handelsregisters erforderlich ist und bezweifelt werden darf, dass das nächste Instanzgericht gleich entscheiden wird.

    Zitat
    Gemäß dem Telemediengesetz sind Online-Händler verpflichtet, im Impressum das Handelsregister nebst zugehöriger Nummer, in welches sie eingetragen sind, sowie ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, soweit diese beiden Dinge vorhanden sind. Das LG Berlin entschied kürzlich, dass das Fehlen dieser Angaben aber lediglich eine Bagatelle darstelle und daher nicht abgemahnt werden kann.

    Den ganzen Artikel lesen.

    LG Berlin: Fehlende Handelsregister-Angaben stellen Bagatell-Verstoß dar

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    Anonym

    • Gast
    Finde ich richtig! Eine Abmahnung wegen solch einer Kleinigkeit zu schreiben sollte nicht auch noch honoriert werden.