Gemäß dem Telemediengesetz sind Online-Händler verpflichtet, im Impressum das Handelsregister nebst zugehöriger Nummer, in welches sie eingetragen sind, sowie ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, soweit diese beiden Dinge vorhanden sind. Das LG Berlin entschied kürzlich, dass das Fehlen dieser Angaben aber lediglich eine Bagatelle darstelle und daher nicht abgemahnt werden kann.
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