Ist zwar schon lange her, aber meines Wissens gibt es Grenzwerte, ab wo Gefahrgut als Gefahrgut im Transport deklariert werden muss.
In der GGVS/ADR (1998) steht:
2. § 7 gilt für folgende Stoffe der Klasse 2:
2.1 Für die in Tabelle 2.1 genannten Stoffe gilt § 7 ab jeweils 6000 kg Nettomasse in einer Beförderungseinheit.
Tabelle 2.1
Stoffaufzählung nach Anlage A Bezeichnung der Stoffe und Gegenstände
Klasse und Rn. Ziffer -
1 2 3
2 Rn. 2201 2F 1011 Butan 1012 Butene, Gemisch oder But-1-en oder trans-But-2-en oder cis-But-2-en 1027 Cyclopropan 1055 Isobuten 1077 Propen 1965 Kohlenwasserstoffgas, Gemisch, verflüssigt, n.a.g. (Gemisch A, AO1, AO2, A1, B1, B2, B und C) 1969 Isobutan 1978 Propan 2035 1,1,1-Trifluorethan (Gas als Kältemittel R143a)
Ich gehe davon aus, dass das Gas im Feuerzeug zur Gefahrenklasse 2 (Gase) gehört. Die Kemmler-Zahl sagt dir, um welches Gas es sich handelt (1011 = Butan). Wenn es sich also um einen oben gelisteten Stoff handelt, ist erst ab 6000 kg Gefahrguttransport vorgesehen. Es gilt aber die komplette Menge Gefahrgut, die sich auf dem Fahrzeug befindet, also auch weitere Gefahrgüter, die erst später hinzukommen.
Desweiteren muss das einzelne Feuerzeug als Gefahrgut gekennzeichnet sein. Ich wüsste nicht, das auf einem Einwegfeuerzeug die entsprechenden Deklarationen vorhanden sind. (R- und S-sätze,...)
Ich kann allerdings nicht ausschließen, dass die Versender einen Passus in ihren Beförderungsrichtlinien haben, dass sie auch kleinste Mengen nicht befördern. Wenn du allerdings Gefahrgut anfragst, dann erhälst du die obige Antwort, denn Gefahrgut darf generell nicht per Post versendet werden. Du musst also klären, ob ein einzelnes Feuerzeug als Gefahrgut eingestuft werden muss.