Tja, und inzwischen hat dieses Urteil auch den Weg in die Radio-Nachrichten gefunden. Damit dürfte auch ein ausreichend großes Klientel über diese bahnbrechende Entscheidung informiert werden. In Anbetracht dieser Macht des Verbrauchers könnte ich es durchaus verstehen, wenn ab sofort keine Wasserbetten mehr im Internet gekauft werden können, weil die Verkäufer kalte (nasse?) Füße kriegen.
Was aber soll man nun davon halten? Der Verbraucherschutz als oberstes Gebot eröffnet ein weites Feld, um Händler nach allen Regeln der Kunst aufs Kreuz zu legen. Völlig legal und höchstrichterlich abgesegnet, daher ist ein Schuldbewußstsein nicht erforderlich und kann entsorgt werden. Ist das nun wirklich ein Gewinn für den Verbraucher?
Um in dieser Gesetzeslage einen Sinn zu finden, muss man sich von Begriffen wie Gerechtigkeit und Gleichbehandlung erst mal vollkommen frei machen. Einen anderen Begriff sollte man dafür jedoch einmal näher betrachten.
Den Verbraucher! Es heisst ja nicht Kundenschutz, nein es heisst Verbraucherschutz und der hat sogar ein eigenes Ministerium, welches sonst nur noch für einige weitere Kleinigkeiten wie Ernährung und Landwirtschaft mit verantwortlich ist.
Was macht nun ein Verbraucher? Der Name sagt es überdeutlich - er verbraucht. Und zwar alles was ihm grade so in die Finger kommt. Da er nun höchstrichterlich das Recht hat, alles was er verbrauchen möchte vorher ausgiebig zu testen - "Dies schließt die Ingebrauchnahme ein, soweit sie zu Prüfzwecken erforderlich ist, selbst wenn sie zu einer Wertminderung der Ware führt" - ist die logische Folge, dass die Ware nach der Prüfung verbraucht ist.
Was aber rein rechtlich gesehen vollkommen in Ordnung geht, denn wie sollte der Verbraucher wissen, ob es ihm ausreichend zusagt eine Ware zu verbrauchen, wenn er sie nicht vorher testweise einmal verbraucht hat?
Die Folge ist, der Händler (denn Verkäufer ist er in dem Falle des Widerrufs ja nicht mehr), hmmm, Händler ja eigentlich auch nicht mehr, denn das Heft des Handelns wurde ihm ja aus der Hand genommen, also der Erfüllungsgehilfe für die Erforschung des Verbraucherwunsches bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Übrig bleibt das wohlige Gefühl, einem Paar bei der Erforschung ihrer Schlafgewohnheiten hilfreich zur Seite gestanden zu haben. Das ist doch auch schon was und wird sicherlich am jüngsten Tag mit einem Bonussternchen belohnt werden.