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  • Thema: Kurze Frage zum Widerrufsrecht

    KingderNacht

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    Kurze Frage zum Widerrufsrecht
    am: 31. Oktober 2010, 19:41:20
    Hallo Leute,

    wenn ein Kunde bei mir ONLINE bestellt,

    aber auf Abholung klickt. Hat er dann noch ein Widerrufsrecht? Wenn er es in den Geschäftsräumen abholen kommt?

    Gruß

    Chris



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=8933.0

    guensi

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    Kurze Frage zum Widerrufsrecht
    Antwort #1 am: 31. Oktober 2010, 19:50:02
    Tolle Frage, darf er das Produkt denn bei Abholung auspacken und testen? Und gibt es darauf einen Hinweis in deinem Shop?

    Denn das sollte dann zumindest in den AGB geregelt sein, dass bei Abholung ein ausgiebiger Test und damit auch direkter Rücktritt möglich ist, vergleichbar mit dem Kauf in einem "normalen" Laden. Nö - will ich nicht - muss also auf jeden Fall drin sein. Bei Mitnahme erlischt dann das Widerrufsrecht.

    Wie das formuliert werden kann? Ob das rechtlich haltbar und damit zulässig ist, weil das Geschäft online angebahnt wurde? Keine Ahnung.  :nixweiss:

    Bin mal gespannt, was die Rechtsexperten hier im Forum dazu sagen.

    KingderNacht

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    Kurze Frage zum Widerrufsrecht
    Antwort #2 am: 31. Oktober 2010, 20:09:24
    Danke guensi für deine Antwort, dann warten wir mal ab.

    Tomcraft

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    Kurze Frage zum Widerrufsrecht
    Antwort #3 am: 31. Oktober 2010, 20:41:03
    Meiner unmaßgeblichen Meinung nach hat das Widerrufsrecht nichts mit der Art des Leistungsortes zu tun, egal ob Bringschuld, Schickschuld, Holschuld und erlischt dadurch nicht bei Abholung der Ware.

    Grüße

    Torsten

    Barnabas

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    Kurze Frage zum Widerrufsrecht
    Antwort #4 am: 31. Oktober 2010, 20:41:47
    Beim Fernabsatzgeschäft kommt es nur auf die art der Bestellung an (Vertragsschluss!)
    Nicht darauf ob versendet oder abgeholt wird! Wenn Du Telefonisch oder per Internet bestellst, hast du ein 14tägiges Widerrufsrecht, unabhängig davon wie die Ware zum Kunden gelangt.

    Gruß...Kai

    KingderNacht

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    Kurze Frage zum Widerrufsrecht
    Antwort #5 am: 31. Oktober 2010, 20:53:02
    Super, also kann ich mir ne Grafikkarte holen die 13 Tage ausprobieren und dann am 14 Tag wieder zurück bringen ? o.O

    Wie siehts aus bei PC Systemen die extra aus verschieden Komponenten zusammen gestellt werden diese sind doch eigentlich vom Umtausch ausgeschlossen, da es sich um eine Sonderanfertigung handelt oder ? :)

    KingderNacht

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    Kurze Frage zum Widerrufsrecht
    Antwort #6 am: 31. Oktober 2010, 21:05:17
    Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren

    heißt das nicht, das dies eigentlich nur bei einer Lieferung zustande kommt und wenn er es Abholen kommt, selbst wenn er es online bestellt und hier testen kann das dies nicht zustande kommt ?

    Danke

    Chris

    Barnabas

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    Kurze Frage zum Widerrufsrecht
    Antwort #7 am: 31. Oktober 2010, 21:05:57
    Nicht unbedingt! -> Ausschluss Widerrufsrecht

    guensi

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    Kurze Frage zum Widerrufsrecht
    Antwort #8 am: 31. Oktober 2010, 21:06:21
    Beim Fernabsatzgeschäft kommt es nur auf die art der Bestellung an (Vertragsschluss!)
    Nicht darauf ob versendet oder abgeholt wird! Wenn Du Telefonisch oder per Internet bestellst, hast du ein 14tägiges Widerrufsrecht, unabhängig davon wie die Ware zum Kunden gelangt.

    Gruß...Kai

    Stimmt, hier müssten zumindest die Regelungen des Vertragsschlusses für Selbstabholer in den AGB so definiert werden, dass der Vertragsschluss erst mit Abholung bzw. Mitnahme der Ware zustande kommt. Ob sowas überhaupt zulässig ist? Kann ich nicht sagen. Das müsste möglicherweise beim Anklicken des Feldes Selbstabholung fehlerfrei und idiotensicher dem Kunden zur Kenntnis gebracht werden. Aber da das nun wirklich in extreme Feinheiten der Juristerei ausartet, werde ich mich hier mal ausklinken. Dazu kann dir wirklich nur ein auf dieses Gebiet spezialisierter Anwalt Auskunft geben - und wenn's am Ende ganz sicher sein soll, ein Gerichtsentscheid.

    Barnabas

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    Antwort #9 am: 31. Oktober 2010, 21:19:14
    Ich bin auch kein Rechtsexperte! Nur interessierter Laie, der versucht im Onlinehandel zu überleben!  :)

    Tomcraft

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    Antwort #10 am: 31. Oktober 2010, 21:33:11
    :lol: :lol1: :lol2:
    Schön formuliert, Barnabas!

    Grüße

    Torsten

    frangulus

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    Antwort #11 am: 31. Oktober 2010, 21:38:22
    Hallo,
    meines Erachtens kommt es auf die Art des Vertragsabschlusses an. Z.Bsp.: Bekommt der Kunde vom Shop eine "Auftragsbestätigung" ist der Vertrag geschlossen und somit ein klassischer Fernabsatzvertrag, mit Widerrufsrecht. Egal wann, wie und wo die Ware übergeben wird.
    Evtl. wäre eine Mitteilung in der Form einer "Reservierung" eine Möglichkeit das Widerrufsrecht auszuschließen, dann aber nur wenn der Kunde bei Abholung absolut die gleichen Bedingungen hat wie in einem Ladengschäft. Ansehen, Beratung, etc. und natürlich sagen, nein Danke und tschüß.
    Und wenn auch der Bestellprozess im Shop schon deutlich macht, dass er mit der Reservierung und Abholung eben kein Kaufvertrag zu Stande kommt.
    Deshalb meines Erachtens sollte man ohne anwaltliche Beratung sowas nicht versuchen.

    Gruß

    guensi

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    Kurze Frage zum Widerrufsrecht
    Antwort #12 am: 31. Oktober 2010, 21:41:21
    :lol1:  8)  :B  :X
    In dem Fall gilt es wohl auf absolut Nummer sicher zu gehen, sonst holt man sich ne echte Klatsche ab.
    :datz:

    KingderNacht

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    Kurze Frage zum Widerrufsrecht
    Antwort #13 am: 31. Oktober 2010, 21:51:23
    Da hab ich ja was los getreten :)

    Also hab nochmal was gestöbert. es scheint es so, wir Online Händler sind immmer die schwarzen Schafe. Ich glaube die ganze Gesetzeslage ist noch gar nicht reif für das Internet o.O

    Wenn du nen Ladengeschäft hast und die Kunden kommen direkt bei dir einkaufen, brauchste kein Gegenstand zurück nehmen, aber für nen Laden brauchste massig Geld. Vorallem wenn es um PC und IT geht.

    Fürn Onlineshop kommste schon vieel billiger hin :D Aber dafür haste son sch***** :-)

    Naja super :)

    Barnabas

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    Antwort #14 am: 31. Oktober 2010, 21:59:03
    :lol: :lol1: :lol2:
    Schön formuliert, Barnabas!

    Grüße

    Torsten

    Na, was sollte ich den sonst tippen? Dass ich keinen blassen Schimmer habe, was ich da schreibe?  :flee-mrgreen:

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