Antwort #14 am: 27. November 2010, 19:28:50
Hallo Forum,
Wenn der Anwalt will und Du Ihn darauf ansprichst kann er dies auch zu den Kosten einer ERSTBERATUNG abrechnen, die bei weitem nicht so hoch sind.
ich fürchte, die Chancen, dass der Anwalt die AGB und sonstigen Texte zum Preis einer Erstberatung durchführt, sind eher gering. Zudem wird es bei Shopbetreibern regelmäßig an der Verbrauchereigenschaft fehlen, weswegen die Kostendeckelung gem. § 34 Abs. 1 RVG nicht greift. (Bei Existenzgründern vor der Gründungsphase kann das im Einzelfall anders sein...)
Klingt jetzt vielleicht blöd, aber alles andere wäre auch nicht wirklich seriös. "Gute" AGB setzen voraus, dass der Anwalt den Shop und die Geschäftsprozesse des Mandanten kennt. Wenn man noch die Ausarbeitung der AGB hinzunimmt, kommen da schnell mal einige Stunden Arbeit zusammen. Dass ein Anwalt sich diese Arbeit für die verhältnismäßig "mickrige" Erstberatungsgebühr macht, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Aber wie schon geschrieben... man bekommt eben was man bezahlt.
[...]
Wie oben beschrieben, kann ich selbst die Qualität etc. der Massenverarbeitung der Rechtssicherheit nicht beurteilen, was ich aber weiß ist, dass Anwälte nicht dauerhaft für die einmal erstellten Rechtstexte gerade stehen. Sollte sich rechtlich etwas ändern und der Anwalt schaut nicht mehr rüber (weil du ihn nicht bezahlst), dann ist das das persönliche Pech des Shopbetreibers.
Dauerhafte Kontrolle erfordert halt auch dauerhafte finanzielle Aufwändungen. [...]
Das stimmt so nicht ganz. Auch bei einem abgeschlossenen Mandat gibt es "nachwirkende Mandatspflichten", aufgrund deren der Anwalt verpflichtet ist, seinen Mandanten auf Rechtsänderungen, die Auswirkungen auf die erstellten Texte haben, hinzuweisen. Persönlich halte ich es im Übrigen für eine Selbstverständlichkeit, dass der Anwalt seinen Mandanten auf solche "Gefahren" hinweisen sollte und ihm gegebenenfalls kostenlos die überarbeiteten Texte zur Verfügung stellen sollte.
Wenn ein Anwalt sich einmalig um die Rechtssicherheit des Shops kümmert, kann er dann auch belangt werden, wenn trotzdem eine Abmahnung ins Haus flattert (sofern es sich um keine Gesetzesänderung gehandelt hat)?
Schließlich war dann seine juristische Beratungsleistung sehr fragwürdig...
Jaein. Was das angeht muss man etwas genauer differenzieren:
Wenn der Anwalt einen falschen Rechtsrat erteilt und aus diesem Grund eine Abmahnung ins Haus flattert, haftet er grundsätzlich für die aus diesem Grund entstandenen Kosten und kann gegebenenfalls aufgrund seiner Schadensminderungspflichten verpflichtet sein kostenlos (!) die Verteidigung gegen die Abmahnung zu übernehmen. Der Haftungsmaßstab für den Anwalt ist dabei sehr hoch anzusetzen. Er wird dafür bezahlt, dass er die Beratung übernimmt und hat das anwendbare Recht und die aktuelle Rechtsprechung daher zu kennen (was im Einzelfall nicht immer ganz einfach ist...).
Ändert sich die Rechtslage und diese Änderung war bereits während der Laufzeit des Mandates absehbar, haftet der Anwalt gegebenenfalls auf Schadensersatz, weil er seine Beratungspflichten (Stichwort "Hinweispflicht"!) oder ggf. die nachwirkenden Mandatspflichten verletzt hat, wenn er den Mandanten nicht auf die Rechtsänderung hingewiesen hat.
War die Änderung der Rechtslage für den Anwalt nicht vorhersehbar, ist er auch nach Abschluss des Mandates für eine gewisse Dauer verpflichtet, den Mandanten auf solche Rechtsänderungen und den Änderungsbedarf hinzuweisen (Ohne die Rechtsprechung hierzu genauer zu kennen, würde ich mich für die Dauer dieser nachwirkenden Pflicht an der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Mandanten orientieren).
@Thomas: Was die "falschen" Informationen des Mandanten angeht hast Du sicher Recht, in der Regel wird sich der Anwalt hierauf jedoch nur schwer berufen können. Zumindest wird er nachweisen müssen, dass er was das angeht beim Mandanten
nachgefragt hat.
LG,
Tobias aka Homunk