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  • Thema: Anwaltskosten

    Oktay

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    am: 28. Oktober 2010, 06:24:18
    Hallo war gestern beim Anwalt mit der Bitte er soll den ganzen rechtlichen Quatsch für mich formulieren dass es auch zu meinem Onlineshop passt sprich AGB, Datenschutz, Widerrufsrecht, Impressum. Jetzt hat der Bursche zu mir gesagt dass das ungefähr 500€ - 600€ kosten würde. Scheint mir ein bisschen viel da ich mir denke dass die solche Dinger eigentlich schon Griffbereit in der Schublade haben und nur ein paar Details abändern müssen. Hat einer von euch schon mal einen Anwalt für diese Sache beauftragt und wenn ja wie hoch waren eure Gebühren? Ist das angemessen oder zu hoch gestochen? Würde mich freuen so bald wie Möglich eine Antwort zu bekommen da ich Verhandeln will falls es zu teuer ist.

    Beste Grüße,
    Oktay



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    Anwaltskosten
    Antwort #1 am: 28. Oktober 2010, 06:32:04
    Moin,

    ist ein normaler Kurs. Dafür sollte der aber generell einmal über den Shop schauen und dir sagen, was alles geändert werden muss.

    Ansonsten kannst du ja auch mal hier anfragen: http://www.haendlerbund.de

    Die Qualität kann ich nicht beurteilen und ich weiß auch nicht genau wo der Haken ist, aber das kostet ca. 200 Euro im Jahr und die prüfen auch alles durch und sagen dir dann, was wo wie geändert werden muss und übernehmen auch die Haftung für die Leistungen (ein Kunde von uns hat sich da angemeldet und ist bisher sehr zufrieden).

    Gruß

    Viol

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    Anwaltskosten
    Antwort #2 am: 28. Oktober 2010, 06:39:03
    Hallo,
    ich würde mal hier nachsehen: http://www.legaler-shop.de/
    Grüße
    Viol

    Thomas

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    Anwaltskosten
    Antwort #3 am: 28. Oktober 2010, 06:59:13
    Einmalig sind die Gebühren durchaus im normalen Bereich würde ich meinen, allerdings ist das größere Problem wohl die Nachbetreuung durch ständige Gesetzesänderungen. Daher würde ich zusätzlich auch zu Händlerbund und/oder ähnlichen raten. Persönlich bin ich mit Händlerbund auch sehr zufrieden.

    jamiro

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    Anwaltskosten
    Antwort #4 am: 28. Oktober 2010, 07:24:31
    Wir haben unsere Rechtstexte von janolaw.
    Dort gibt's einen Konfigurator, bei dem man spezifische Daten von seinem Shop angibt und dann werden die Texte auf einen angepasst. Sollte man die Texte immer aktuell halten (es kommen Newsletter) und man wird abgemahnt, dann übernimmt janolaw die Kosten.

    Ansonsten bin ich auch schon im Kontakt mit http://www.it-recht-kanzlei.de gewesen. Dort hat auch alles gepasst inklusive Updates per Mail.
    Sonst fällt mir noch http://www.protectedshops.de ein, die haben auch einen Service, der sich bestimmt von den Kosten her weit unter dem von einem einzelnen Anwalt bewegt.

    Oktay

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    Antwort #5 am: 28. Oktober 2010, 10:24:14
    Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Werde dem Anwalt erst einmal absagen ist mir zu viel Geld. Letzendlich macht er ja nichts anderes als die oben genannten Dienstleister. Wozu für Sekt den Champagnerpreis bezahlen? Danke Leute.

    Homunk

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    Anwaltskosten
    Antwort #6 am: 26. November 2010, 18:57:42
    Hallo,

    jetzt muss ich mich nach längerer Forenabwesenheit auch mal wieder ein bisschen einschalten und gleich mal einen Kommentar loswerden:

    500-600 € sind ein Haufen Geld - ich nehme jetzt mal an, dass Du von Nettobeträgen sprichst. Ich denke aber, dass der Betrag ein bisschen von seinem Schrecken verliert, wenn man bedenkt, dass Du dafür in der Regel ein ganzes "Bündel" an Dokumenten (Widerrufsbelehrung, AGB, Datenschutzerklärung etc.) bekommst. Das Impressum dürfte eher "nebenher" laufen und nicht allzu viel vom Gesamtpreis ausmachen.

    Ob das ganze "günstig" ist oder nicht, entscheidet sich nicht zuletzt aber auch daran, was Du für Dein Geld bekommst. Nimmt der Anwalt lediglich Muster aus einem Formularbuch und passt diese ein bisschen für Deinen Shop an, bezahlst Du teures Geld dafür und bekommst dafür wenigstens die Haftung des Anwalts für Beratungsfehler. Wenn Du wegen eines Fehlers in einem vom Anwalt erstellten Dokument abgemahnt wirst, ist das nämlich nichts anderes als ein Haftungsfall für den Anwalt. In diesem Fall mögen Mustertexte von Janolaw & Co. tatsächlich die bessere Alternative sein.

    Falls der Anwalt sich aber tatsächlich mit Deinem Shop auseinandersetzt, Probebestellungen durchführt und die AGB tatsächlich an Deine Bedürfnisse anpasst (das gleiche nochmal mit der Datenschutzerklärung, bin ich mir dabei nicht mehr so sicher. Technisch gesehen ist die Datenschutzerklärung sogar noch mehr Aufwand, weil der Anwalt eigentlich sicherstellen muss, dass sich die in der Datenschutzerklärung wiedergegebene Verfahrensweise auch mit dem Datenumgang in Deinem Shop deckt). 500-600 € werden da schnell zum Schnäppchen. ^^

    Ich kenne Shopbetreiber, die weit über 1000 € für die Überarbeitung ihres Shops bezahlt haben... das ist zwar eine Menge Geld, aber dafür haben sie jetzt Dokumente, die nicht lediglich angepasst Muster (wie z.B. auch die von Janolaw) sind, sondern tatsächlich die Geschäftsprozesse in ihrem Shop abbilden und damit erst so richtig "rechtssicher" sind. Man bekommt halt was man bezahlt ;)

    Ich will damit natürlich nicht das Janolaw-Geschäftsmodell schlechtreden - aber auch dieses Modell hat seine Vor- und Nachteile...

    Dass die Haftung für Abmahnkosten und der Aktualisierungsservice von Janolaw ein echter Vorteil ist, halte ich dabei für ein Gerücht. Fast das gleiche bekommt man nämlich beim "normalen" Anwalt auch... (Stichwort "Haftung für Beratungsverschulden" und "nachwirkende Pflichten aus dem Mandatsverhältnis"). Die Kosten hierfür sind in dem Anwaltshonorar schon mit enthalten...

    LG,
    Tobias aka Homunk

    P.S.: Sorry für eventuelle Rechtschreibfehler. Im Zug mit dem Netbook schreibt es sich irgendwie nicht so gut wie zuhause... *g*

    spectrum

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    Antwort #7 am: 27. November 2010, 09:21:07
    Wenn der Anwalt will und Du Ihn darauf ansprichst kann er dies auch zu den Kosten einer ERSTBERATUNG abrechnen, die bei weitem nicht so hoch sind. ;)

    web4design

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    Anwaltskosten
    Antwort #8 am: 27. November 2010, 11:29:32
    [...]
    Dass die Haftung für Abmahnkosten und der Aktualisierungsservice von Janolaw ein echter Vorteil ist, halte ich dabei für ein Gerücht. Fast das gleiche bekommt man nämlich beim "normalen" Anwalt auch... (Stichwort "Haftung für Beratungsverschulden" und "nachwirkende Pflichten aus dem Mandatsverhältnis"). Die Kosten hierfür sind in dem Anwaltshonorar schon mit enthalten...
    [...]

    Wie oben beschrieben, kann ich selbst die Qualität etc. der Massenverarbeitung der Rechtssicherheit nicht beurteilen, was ich aber weiß ist, dass Anwälte nicht dauerhaft für die einmal erstellten Rechtstexte gerade stehen. Sollte sich rechtlich etwas ändern und der Anwalt schaut nicht mehr rüber (weil du ihn nicht bezahlst), dann ist das das persönliche Pech des Shopbetreibers.

    Dauerhafte Kontrolle erfordert halt auch dauerhafte finanzielle Aufwändungen. Zahlt man z.B. Monatsbeiträge für die Rechtssicherheit des Shops und der entsprechenden Texte und der abgeschlossene Vertrag mit dem Dienstleister garantiert dir dauerhafte Kontrolle und die Kostenübernahme in Fall einer Abmahnung, kannst du kaum was verlieren.

    Fraglich ist lediglich, wie oft sich wirklich was ändert. Jedoch kann schon ein einzelner Verstoß Kosten nach sich ziehen, die teilweise Jahresbeträge decken :-D

    Gruß

    ray_man

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    Antwort #9 am: 27. November 2010, 13:12:49
    Hi,

    wenn man kein besonderes Geschäftsmodell hat, wo man evtl. eine individuelle juristische Beratung und AGB benötigt, kann man auch AGB Vorlagen fertig kaufen.

    z.B.: http://www.vorlagen.de/vorlage/-qs-id-vc-926

    dann noch ca. 30 min selbst investieren zur Anpassung von Adresse, etc.

    Spritzpistole

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    Anwaltskosten
    Antwort #10 am: 27. November 2010, 13:44:55
    [...]
    dann noch ca. 30 min selbst investieren zur Anpassung von Adresse, etc.

    Damit ist es bei einem juristischen Lainen definitv nicht getan. Denn die bezeichneten AGB sind multifunktional einsetzbar und sollten alle möglichen Konstellationen abdecken. Deswegen ist es nicht einfach mit dem Ändern von Adresse ect getan. Gerade bestimmte juristische und technische Prozesse müssen sauber in den AGB abgebildet werden und den tatsächlichen Gegebenheiten im Shop entsprechen. Und das, ist tatsächlich nicht einfach mal so machbar, indem man sich ne AGB irgendwo runter lädt und "ein bisschen" anpasst. Schon kleine Änderungen an Formulierungen, das Weg- oder Dalassen von Passagen kann schon zur Unwirksamkeit einer Klausel führen, so dass diese abmahnfähig ist.

    Von solche Vorlagen sollte man schlicht die Finger lassen!

    Gruß
    Thomas
    Thomas

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    DokuMan

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    Antwort #11 am: 27. November 2010, 13:51:55
    Wenn ein Anwalt sich einmalig um die Rechtssicherheit des Shops kümmert, kann er dann auch belangt werden, wenn trotzdem eine Abmahnung ins Haus flattert (sofern es sich um keine Gesetzesänderung gehandelt hat)?
    Schießlich war dann seine juristische Beratungsleistung sehr fragwürdig...

    web4design

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    Antwort #12 am: 27. November 2010, 14:11:09
    Naja, wenn du 'nen Vertrag mit 'nem Anwalt hast und der dir den Shop "einmalig" rechtssicher macht,  unter der Beachtung der aktuellen Rechtslage, dann sollte der schon dafür haften. Ansonsten brauchst du ja keinen Anwalt :-D

    Gruß

    Spritzpistole

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    Antwort #13 am: 27. November 2010, 17:40:23
    Wenn ein Anwalt sich einmalig um die Rechtssicherheit des Shops kümmert, kann er dann auch belangt werden, wenn trotzdem eine Abmahnung ins Haus flattert (sofern es sich um keine Gesetzesänderung gehandelt hat)?
    [...]

    Ja, denn regelmäßig wird sich bei einer Unzulänglichkeit der Regelung um einen Beratungs-/Erstellungsfehler handeln. Allerdings auch nur dann, wenn er schuldhaft gehandelt hat. Verschweigt jetzt der Mandant Umstände oder stellte Voraussetzungen (zB technische Gegebenheiten) anders dar, dann ist das Verschulden eher beim Mandanten zu suchen, es sei denn, dass der Anwalt verpflichtet gewesen wäre, nachzufragen. Ist alles aber Einzelfall bezogen, pauschale Aussagen sind nur schwerlich zu machen - insbesondere was Beratungsfehler betrifft.

    Gruß
    Thomas

    Homunk

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    Anwaltskosten
    Antwort #14 am: 27. November 2010, 19:28:50
    Hallo Forum,

    Wenn der Anwalt will und Du Ihn darauf ansprichst kann er dies auch zu den Kosten einer ERSTBERATUNG abrechnen, die bei weitem nicht so hoch sind. ;)

    ich fürchte, die Chancen, dass der Anwalt die AGB und sonstigen Texte zum Preis einer Erstberatung durchführt, sind eher gering. Zudem wird es bei Shopbetreibern regelmäßig an der Verbrauchereigenschaft fehlen, weswegen die Kostendeckelung gem. § 34 Abs. 1 RVG nicht greift. (Bei Existenzgründern vor der Gründungsphase kann das im Einzelfall anders sein...)

    Klingt jetzt vielleicht blöd, aber alles andere wäre auch nicht wirklich seriös. "Gute" AGB setzen voraus, dass der Anwalt den Shop und die Geschäftsprozesse des Mandanten kennt. Wenn man noch die Ausarbeitung der AGB hinzunimmt, kommen da schnell mal einige Stunden Arbeit zusammen. Dass ein Anwalt sich diese Arbeit für die verhältnismäßig "mickrige" Erstberatungsgebühr macht, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Aber wie schon geschrieben... man bekommt eben was man bezahlt.

    [...]
    Wie oben beschrieben, kann ich selbst die Qualität etc. der Massenverarbeitung der Rechtssicherheit nicht beurteilen, was ich aber weiß ist, dass Anwälte nicht dauerhaft für die einmal erstellten Rechtstexte gerade stehen. Sollte sich rechtlich etwas ändern und der Anwalt schaut nicht mehr rüber (weil du ihn nicht bezahlst), dann ist das das persönliche Pech des Shopbetreibers.

    Dauerhafte Kontrolle erfordert halt auch dauerhafte finanzielle Aufwändungen. [...]

    Das stimmt so nicht ganz. Auch bei einem abgeschlossenen Mandat gibt es "nachwirkende Mandatspflichten", aufgrund deren der Anwalt verpflichtet ist, seinen Mandanten auf Rechtsänderungen, die Auswirkungen auf die erstellten Texte haben, hinzuweisen. Persönlich halte ich es im Übrigen für eine Selbstverständlichkeit, dass der Anwalt seinen Mandanten auf solche "Gefahren" hinweisen sollte und ihm gegebenenfalls kostenlos die überarbeiteten Texte zur Verfügung stellen sollte.

    Wenn ein Anwalt sich einmalig um die Rechtssicherheit des Shops kümmert, kann er dann auch belangt werden, wenn trotzdem eine Abmahnung ins Haus flattert (sofern es sich um keine Gesetzesänderung gehandelt hat)?
    Schließlich war dann seine juristische Beratungsleistung sehr fragwürdig...

    Jaein. Was das angeht muss man etwas genauer differenzieren:

    Wenn der Anwalt einen falschen Rechtsrat erteilt und aus diesem Grund eine Abmahnung ins Haus flattert, haftet er grundsätzlich für die aus diesem Grund entstandenen Kosten und kann gegebenenfalls aufgrund seiner Schadensminderungspflichten verpflichtet sein kostenlos (!) die Verteidigung gegen die Abmahnung zu übernehmen. Der Haftungsmaßstab für den Anwalt ist dabei sehr hoch anzusetzen. Er wird dafür bezahlt, dass er die Beratung übernimmt und hat das anwendbare Recht und die aktuelle Rechtsprechung daher zu kennen (was im Einzelfall nicht immer ganz einfach ist...).

    Ändert sich die Rechtslage und diese Änderung war bereits während der Laufzeit des Mandates absehbar, haftet der Anwalt gegebenenfalls auf Schadensersatz, weil er seine Beratungspflichten (Stichwort "Hinweispflicht"!) oder ggf. die nachwirkenden Mandatspflichten verletzt hat, wenn er den Mandanten nicht auf die Rechtsänderung hingewiesen hat.

    War die Änderung der Rechtslage für den Anwalt nicht vorhersehbar, ist er auch nach Abschluss des Mandates für eine gewisse Dauer verpflichtet, den Mandanten auf solche Rechtsänderungen und den Änderungsbedarf hinzuweisen (Ohne die Rechtsprechung hierzu genauer zu kennen, würde ich mich für die Dauer dieser nachwirkenden Pflicht an der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Mandanten orientieren).

    @Thomas: Was die "falschen" Informationen des Mandanten angeht hast Du sicher Recht, in der Regel wird sich der Anwalt hierauf jedoch nur schwer berufen können. Zumindest wird er nachweisen müssen, dass er was das angeht beim Mandanten nachgefragt hat.

    LG,
    Tobias aka Homunk

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