Das Thema Wertersatz ist sicherlich aus Händlersicht ein geeignetes Mittel um die Verluste, die beim Widerruf auftreten (können) in einem erträglichen Maß zu halten, man kann es dabei aber auch übertreiben, wie der folgende Artikel zeigt.
Am 3. September 2009 erklärte der EuGH die deutschen Vorschriften zum Wertersatz teilweise für europarechtswidrig. Am 3. November verhandelt der BGH einen Fall, in dem es um die Frage geht, ob ein Händler einen Wertersatzanspruch hat, wenn der Verbraucher ein zuvor befülltes Wasserbett im Rahmen des Widerrufsrechtes zurückschickt.
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