Antwort #6 am: 30. September 2010, 15:53:59
Die Widerrufsbelehrung in den AGB enthält noch die Telefonnummer. Das sollte schnellstens abgeändert werden, da wettbewerbswidrig - Der Widerruf kann nämlich nicht fernmündlich erklärt werden. In der separaten Widerrufsbelehrung hast du es ja richtig stehen. Des weiteren solltes du dir vielleicht noch mal Gedanken machen hinsichtlich der vertraglichen Vereinbarung zur Übernahme der Rücksendekosten bei Produkten mit einem Wert von unter 40 Euro.
Die AGB-Regelung hinsichtlich der Verpackungsverordnung gehört meines Wissens nach auch gestrichen, da ab letzten oder vorletztem Jahr für Unternehmen, die Verpackungen an den Endverbraucher in Verkehr bringen, ein "Anschlusszwang" an eines dieser Abfallunternehmen besteht, was die bis dato möglichen Hinweise obsolet macht.
Gruß
Thomas
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