Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter erklärt die Sachlage[...]: „Die CD im Regal ist jedenfalls eine legale Vorlage für eine Kopie. Man darf sich ja auch eine Privatkopie von CDs oder Filmen aus der Videothek ziehen, obwohl man sie nur 'gemietet' hat.“ Von daher eher keine Urheberrechtsverletzung.„Wenn die Frau jedoch die Verpackung der CD aufgerissen hat, um an die CD zu kommen, dann wäre das zumindest ein Fall von Sachbeschädigung“, so Vetter.
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