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  • Thema: Der Hinweis „Ich freu mich auf E-Mails“ verstößt gegen Impressumspflicht

    Tomcraft

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    Schon ein wenig merkwürdig der folgende Artikel und ich möchte das Kommentieren dann mal lieber euch überlassen, mir fehlen da gerade nämlich die passenden Worte…



    Zitat
    Im Impressum eines Online-Shops muss unter anderem die “Adresse der elektronischen Post” angegeben werden. Hierzu kann man ganz einfach seine E-Mail-Adresse in die Anbieterkennzeichnung schreiben. Das OLG Naumburg entschied, dass der auf eine E-Mail-Adresse verlinkte Satz “Ich freue mich auf E-Mails” nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

    Den ganzen Artikel lesen.
    Der Hinweis „Ich freu mich auf E-Mails“ verstößt gegen Impressumspflicht


    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=8201.0

    DokuMan

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    Ok, da könnte der unbedarfte Kunde nicht erkennen, dass sich hinter dem Link eine E-Mailadresse verbirgt.
    Aber heutzutage versucht man ja jeden Pups irgendwie abzumahnen.
    Mich hätte ja jetzt interessiert, WER sowas abmahnt...

    Tomcraft

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    Sicherlich eine der "sehr wichtigen" Entscheidungen für uns Shopbetreiber, aber ich dachte man könnte ja auch mal News zum Schmunzeln beitragen. :hust: :whistle:

    Grüße

    Torsten

    shopper_ed

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    Hinter diesem Link war doch die E-Mailadresse sicherlich mehr als deutlich...
    Unser grundsätzliches Problem ist, dass die gesamte Justiz der Zeit um min. 15 Jahre zurück steht.
    Wir haben es doch mit Richtern zu tun, die noch nicht einmal wissen was ein Computer ist, geschweige denn was dass Internet für die heutige Zeit darstellt.
    Dazu kommt eine verzweifelte Anwaltschaft, die aus jedem Pups ihrer Mandanten Geld ziehen müssen.
    Mir fällt da nur ein genialer Spruch eines US-Komikers ein:
    Was sind 1000 Anwälte auf den Meeresgrund??? Ein guter Anfang.

    web28

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    Das erste Urteil seit Jahren, das ich völlig in Ordnung finde!

    Die Emailadresse muss eindeutig lesbar und nicht im Link versteckt sein.

    guensi

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    Hmm, langsam muss man sich schon fragen, für wen die Rechtsprechung noch Recht spricht.

    Die Anzahl der "Kopfschüttel-Urteile" nimmt ständig zu, Paragrafen werden als heilige Kühe sozusagen durchs juristische Dorf getrieben, und am Ende steht der Bürger, der damit klar kommen soll.

    Mich beschleicht so langsam aber beständig der Verdacht, dass die höchstrichterliche Ebene schon so weit über dem Volk schwebt, dass sie das normale Handeln gar nicht mehr beurteilen kann. Anders kann ich mir diese Urteile nicht mehr erklären. Hier wird das Volk - um es platt zu sagen komplett zum Idioten gestempelt - nur weil es einen Link nicht als solchen erkennen könnte.

    Hier könnte man höchstens noch Minderheitenschutz ins Feld führen, da nicht jeder einen gekennzeichneten Link als solchen erkennen mag. Wie hoch der Prozentsatz der "Link-nicht-Erkenner" sein mag, wird hier dann vermutlich keine Rolle spielen. Immerhin wird höchstrichterliches Recht für möglichst alle gesprochen.

    Was jedoch eindeutig bezeichnend für die aktuelle rechtliche Situation in der deutschen Online-Welt ist, ist die Tatsache, dass damit jemand noch eine Abmahnung durchsetzen und Kohle verdienen kann.

    Ein Schelm wer Böses dabei denkt. Wie sollte man das noch Toppen?

    Selbst Till Eulenspiegel wär hier wohl überfordert.

    web4design

    • Experte
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    Hi.

    Ich muss web28 zustimmen, ich würde nicht voraussetzen, dass das jemand erkennt. Die Richter mögen vielleicht in einer Zeit vor 15 Jahren leben aber genau das mangelt uns häufig. Ich sehe immer wieder bei Freunden und Bekannten die höchsten 2 Stunden im Monat am PC sitzen, wie hoffnungslos die sich dann doch mal beim Onlineeinkauf geschlagen geben müssen.

    Die wissen wie man eine E-Mail schreibt, aber was ein Link ist bzw. das sich hinter so einem eine E-Mail Adresse verstecken kann, ne das kennen die einfach nicht. ...klick mal auf den Link..."Link, was ist ein Link, meinste den Text?".... Das habe ich mir "leider" nicht ausgedacht.

    Was für uns normal ist, ist leider nicht selbstverständlich und das ist auch gut so.

    Gruß

    Tomcraft

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    Das erste Urteil seit Jahren, das ich völlig in Ordnung finde!

    Die Emailadresse muss eindeutig lesbar und nicht im Link versteckt sein.

    Das sehe ich genauso, dann hatte ich den Artikel nicht aufmerksam genug gelesen, ich dachte man stört sich dort lediglich an der Formulierung "Ich freu mich auf E-Mails". :oops:

    Grüße

    Torsten

    shopper_ed

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    Klar sollte die E-Mail dort deutlich stehen. Mich stört nur, dass solche Kleinigkeiten ausgeurteilt werden. Ein Richter mit ein wenig Sachverstand hätte die Sache schon in der Vorverhandlung kippen müssen. Immerhin geht für so ein Schwachsinn unser Steuergeld drauf und die richtigen Wölfe räubern weiter.

    Anonym

    • Gast
    Wer weiss, warum sich derjenige so auf die Emails freuen würde, lol. Ist er ein Anwalt ohne Mandanten? einsam? sucht er Aufregung? Es gäbe da sicherlich viele Möglichkeiten. Ich find’s lustig. :)

    Bcoola

    • Schreiberling
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    Genau das ist das Problem an der Sache, dass hier aus (bewussten oder unbewussten) Fehlern anderer mächtig Kapital geschlagen werden kann, und zwar wegen jedem Fliegen-Pups!

    Diesen Abmahnwahnsinn gibt es auch nur in unserem (armen) Bürokratie-Verseuchten Land in dieser Form. Was auf jeden Fall fehlt, ist eine vorstufe bevor man eine Abmahnung verschicken kann, bzw. dafür Geld verlangen darf!

    Wenn nämlich eine Info zuvor - mit entsprechendem Hinweiss auf den Fehler - Pflicht wäre, würde dieser ganze Wahnsinn zu 99% sofort wegfallen, denn dann könnte ja der Verursacher des Fehlers diesen korrigieren, und der "Abmahner" würde kein Geld verdienen.

    Und ich bin der Meinung jeder macht Fehler, ich selbst und meine Mitbewerber auch. Aber daraus muss man nicht immer gleich Kapital schlagen.

    Mit einer Pflichtinfo vor der Abmahnung wären fast alle Probleme gelöst, denn ich kann (wenn ich meine im Recht zu sein) den anderen darum bitten das abzustellen / zu ändern. Wenn ich Recht habe und der andere auf seinen Fehler aufmerksam wird und diesen korrigiert, ist alles gut.

    Wenn er uneinsichtig ist, oder meint ich liege falsch kann ich Ihn immer noch abmahnen.

    Aber die Lizenz zum Gelddrucken für die arbeitslosen Anwälte wäre damit Geschichte.

    shopper_ed

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    Das schlimme an unserem Rechtssystem ist auch, dass viele Gesetzestexte wie zum Bsp.: GVG, ZPO, FGO, FamFG, AO 1977, UStG, JBeitrO formaljuristisch ungültig sind und massiv gegen unser Grundgesetz verstoßen.

    Würde man es genau nehmen, wären sämtliche Richter, Anwälte, Steuerberater und Finanzbeamte über Nacht arbeitslos. Denn all diese Gesetzestexte verletzten das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 GG.

    Dies ist schon seit Jahrzehnten bekannt und einige wenige Rechtsanwälte, Vereine und einzelne Unternehmer wehren sich auch dagegen. Doch so lange die Masse weiterhin artig zur Schlachtbank rennt, ich ja auch, wird die Politik nichts daran ändern.

    Das Grundgesetz ist eines der edelsten Versuche, die es in unserer deutschen Gesellschaft gegeben hat. Doch seit seiner Entstehung sind die politischen und wirtschaftlichen Machthaber darauf aus, es auszuhölen und zu kippen.  

    Alle Macht den Mächtigen...

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    22. Oktober 2009, 08:45:31 von Tomcraft
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    15. Oktober 2009, 19:56:22 von vsell
               
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