am: 14. September 2010, 10:34:40
Schon öfters wurde bei uns im Forum die Diskussion darüber geführt, dass Shopbetreiber den Wunsch hatten die Bestätigung des Shops manuell zu versenden, weil sie darin die Annahme des Kaufvertrages sahen.
Der folgende Artikel klärt über die Sachlage bezüglich der automatisch erstellten Bestellbestätigung auf.
Bei Fernabsatzverträgen besteht die gesetzliche Verpflichtung, den Eingang der Bestellung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen. Je nach den gewählten Formulierungen in dieser Bestellbestätigung kann darin gleichzeitig die Annahme des Vertrages liegen. Das AG München hat entschieden, dass eine Bestellbestätigung noch keine Annahme des Vertrages darstelle.
Den ganzen
Artikel lesen.
AG München zum Vertragsschluss im InternetLinkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=8013.0