Antwort #2 am: 02. Mai 2009, 12:01:39
Das mit der Preiskennzeichnung ab xxx EUR hat sich eingebürgert und sollte auch noch rechtens sein. Zumindest Audi verwendet dies auf seiner Seite immer noch, und ein Auto hat ja in der Regel jede Menge Extras. In den Detailseiten muss dann das genaue Produkt und der genaue Endpreis dafür (inkl. der Optionen) angegeben werden.
Ob das ab davor muss? Keine Ahnung, aber schaden kann es wohl nicht, da du ja mehrere Endpreise für dasselbe Produkt mit unterschiedlichen Eigenschaften hast.
Grundpreis würde ich nicht nehmen, da mit Grundpreis laut PAngV (§ 2 Grundpreis) der Preis pro Mengeneinheit (also Kilo, Liter,etc.) gemeint ist, der dann angegeben werden muss, wenn Ware in Gebinden verkauft wird. Das wäre irreführend.