Ausnahmen
Dieses Recht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde oder
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Dafür gibt es 'ne kleine Klausel
die hier auch gilt.
Hast du in deiner Belehrung z.b. auch stehen das die Ware/Verpackung unbeschädigt bei dir ankommen sollte ok ist ja auch dein Recht.
Hatte auch einen Kunden dem ich ein Netbook verkauft hatte, ihm hat die Leistung nicht gepasst da er nicht in der Lage war sich die Treiber ordentlich nach dem Formatieren zu installieren.
Statt das Teil beim Versand extra in ein weiteres Karton zu verpacken hat er das Produkt so zurück geschickt. Bei mir kam es total mit TESA beklebt wieder an. Hierfür hab ich dem Kunden rechtlich und von meinem Anwalt bestätigt 30€ verrechnet.