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  • Thema: Umgang mit Artikeln, die durch Widerruf zurückgeschickt wurden

    p3e

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    Umgang mit Artikeln, die durch Widerruf zurückgeschickt wurden
    Antwort #15 am: 14. November 2010, 10:52:47
    Bei manchen Herstellern bekommst Du als Versandhändler original Plano Leerverpackungen zum Selbstkostenpreis.

    REV

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    Umgang mit Artikeln, die durch Widerruf zurückgeschickt wurden
    Antwort #16 am: 14. November 2010, 13:46:41
    Verpackung bekommt man schon immer irgendwie hin, Bulk Ware kommt eh immer in neutralen Kartons und davon hab ich auch immer welche auf Lager. Zurückgekommene Ware würde ich als B-Ware in den Shop setzen: B-Ware, ohne Zubehör -> 6 Monate Gewährleistung

    xarnu

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    Umgang mit Artikeln, die durch Widerruf zurückgeschickt wurden
    Antwort #17 am: 14. November 2010, 14:49:45
    Bei manchen Herstellern bekommst Du als Versandhändler original Plano Leerverpackungen zum Selbstkostenpreis.

    Betonung liegt hierbei wirklich auch nur bei manchen :)

    xarnu

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    Umgang mit Artikeln, die durch Widerruf zurückgeschickt wurden
    Antwort #18 am: 14. November 2010, 14:52:00
    Verpackung bekommt man schon immer irgendwie hin, Bulk Ware kommt eh immer in neutralen Kartons und davon hab ich auch immer welche auf Lager. Zurückgekommene Ware würde ich als B-Ware in den Shop setzen: B-Ware, ohne Zubehör -> 6 Monate Gewährleistung

    Kannst du machen und musst dies aber auch gleichzeitig mit dem Finanzamt vereinbaren da es sich dann hierbei so gesehen nicht mehr um Neuware handelt. Bei Bulk ist das mit der Verpackung eh klar, nur was machst du wie z.b. in meinem fall das die ganze verpackung vom Netbook mit irgendwelchen Aufklebern beklebt war?

    Spritzpistole

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    Umgang mit Artikeln, die durch Widerruf zurückgeschickt wurden
    Antwort #19 am: 14. November 2010, 16:30:41
    Dafür gibt es ne kleine Klausel :) die hier auch gilt.
    Hast du in deiner Belehrung z.b. auch stehen das die Ware/Verpackung unbeschädigt bei dir ankommen sollte ok ist ja auch dein Recht.

    Also die von dir genannten Ausnahmen (1. und 2.) treffen hier nach meiner Prüfung gerade nicht zu.

    1. nicht, weil die Produkte nicht nach Kundenspezifikationen angefertigt sind. Denn bei den zusammengestellten Rechnern werden regelmäßig Standardkomponenten verwendet, die gerade nicht nur speziell für den Kunden angefertigt worden sind, sondern die in jeden dafür geeigneten Rechner erneut verbaut werden könnten. Anders sieht es dabei nur aus, wenn es speziell zB um Zuschnitte für Wasserkühlungen geht. Paradebeispiele, für die Nr. 1 gelten soll, sind zB nach Kundenwünschen maßangefertigte Möbel.

    2. Trifft nur für versiegelte Datenträger von Software, Filmen und Musik zu. Lediglich eine eingeschweißte Hülle reicht da aber nicht aus, es muss schon richtig versiegelt sein.

    Diese Ausschlusstatbestände können dann nach der eigentlichen Widerrufsbelehrung aufgeführt, um den Kunden nochmal vor Augen zu führen, für was das Widerrufsrecht nicht zutrifft. Ich halte es allerdings für obsolet, da die Gründe abschließend namentlich im Gesetz aufgeführt werden.

    Vollkommen falsch ist allerdings der Hinweis, dass Verpackungen unbeschädigt ankommen müssen. Denn das ist nicht Inhalt der offiziellen Widerrufsbelehrung und meines Erachtens nicht rechtmäßig. Denn das Widerrufsrecht gesteht dem Verbraucher ausdrücklich eine Prüfung der Ware zu. Damit einher geht auch eine Öffnung der Verpackung, was bei besonders hartnäckingen allerdings auch zu deren Beschädigung führen kann, bis hin zur Unverwendbarkeit. Verwendest du jetzt diese Klausel, dann suggerierst du dem Kunden, dass bei besonders verpackten Produkten keine Rücknahme der Ware infolge eines Widerrufs erfolgt. Das ist gesetzlich nicht erlaubt, verstößt gegen Verbraucherrechte und ist damit zudem abmahngefährdet. Daher lieber weg lassen!

    Gruß
    Thomas

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    REV

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    Umgang mit Artikeln, die durch Widerruf zurückgeschickt wurden
    Antwort #20 am: 14. November 2010, 19:37:30
    Kannst du machen und musst dies aber auch gleichzeitig mit dem Finanzamt vereinbaren da es sich dann hierbei so gesehen nicht mehr um Neuware handelt. Bei Bulk ist das mit der Verpackung eh klar, nur was machst du wie z.b. in meinem fall das die ganze verpackung vom Netbook mit irgendwelchen Aufklebern beklebt war?

    Neutrale Verpackung organisieren!? -> B-Ware
    Bulk Ware is ebenso Neuware, da muss ich mit dem FA nix vereinbaren^^

    ulli01

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    Umgang mit Artikeln, die durch Widerruf zurückgeschickt wurden
    Antwort #21 am: 16. November 2010, 14:43:38
    Ich habe es ganz einfach gelöst, bei mir gibt es eine Kategorie "Sonderangebote", in der finden sich nicht nur die Specials wieder, sondern auch die Rückläufer aus dem Verkauf, da ich just in time produziere.
    Kunde bestellt T-Shirt in grün XXL mit Aufdruck und schickt es zurück. Jetzt müsste ich die nächsten 10 Jahre warten bis der nächste kommt und genau dieses T-Shirt haben möchte. Das gibt mein Lager aber nicht her (wird auch unübersichtlich mit der Zeit). Der Artikel wird im Shop kopiert auf Stückzahl 1 gesetzt, mit einem Sonderpreis versehen. Eine Farb- und Größenauswahl ist bei diesem Artikel nicht möglich und in der Beschreibung extra hervorgehoben. Also, was vorher 14,90 EUR kostete wird nun für 9,90 EUR vertickt, alle sind zufrieden und ich habe keine großen Bestände. Man soll es nicht glauben, die Sonderangebote gehen weg wie warme Semmel. Das hat weiterhin den Vorteil, dass man sich nicht erst Sonderangebote ausdenken muß

    REV

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    Umgang mit Artikeln, die durch Widerruf zurückgeschickt wurden
    Antwort #22 am: 16. November 2010, 21:26:07
    Sonderangebote gehen weg wie nix anderes?

    Mhm find ich jetzt nich so, gut ich bewege mich mit meinen Aktionswochen auch in nem anderen Preissegment. Die Ware is aber trotzdem vom aller feinsten bei Cougar!

    Mein Topseller is momentan sogar bei ebay über einen Euro teurer als im Shop und geht weg wie nix! Jeden Tag gehen die Grakas hier raus^^

    Nebenher geht über Mundpropaganda dazu noch einiges mehr weg wie übers Netz, keine Ahnung warum der Shop nich wirklich zieht. Feedback is durchweg positiv von den Kunden: "Top Ware"

    Das einzige was sonst noch funktioniert is der Verkauf in Fachforen, dann aber auch unter Geizhals preisen was auch kein großes Thema is bei den meisten Sachen.

               
    anything