Antwort #16 am: 01. Mai 2009, 20:00:47
Meine abschliessende Meinung zu PayPal nachdem ich die AGB von denen mal gelesen habe:
(Eine Kopie der einzelnen Artikel spare ich mir, da schon das von PP verboten ist)
4.6 Keine Zuschläge...
5.6 Sicherungsrecht...
8. Gebühren 8.1 Gebührentabelle...
9. Verbotene Aktivitäten - gleich der erste Absatz -
10. Ihre Haftung Unsere Maßnahmen
Nach der Formulierung der AGB und der Abmahnrechtsprechung die ich bisher so gefunden habe ist mit der Nutzung von PP auch die Anerkennung deren AGB (also auch Punkt 4.6) verbindlich. Damit sind auch jedwede Abschläge für andere Zahlungsarten rechtlich zumindest fraglich. Also nicht nur, dass die mir als Dienstleister vorschreiben wollen, wie ich meine Preise zu gestalten habe, die lassen sich auch noch gleich ein Pfandrecht aufs Konto einräumen. Nix da im Streitfall erst mal die Entscheidung abwarten wer Recht hat, die sichern sich erst mal das Geld. Und nachdem ja nix einfacher ist, als dass sich der Kunde nach Lieferung gleich mal die Zahlung zurückholt, steht der Händler da voll im Risiko. Was soll denn das für eine Zahlungsabwicklung sein, wenn eine Zahlung keine verbindliche Zahlung ist?
Fazit: Bisher hatte ich mit PP nix am Hut, und zukünftig werd ich da tunlichst die Finger davon lassen. Ausserdem bin ich mir jetzt bewusst, dass (möglicherweise) überall wo PP als Zahlungsmöglichkeit draufsteht vermutlich 2% auf den Kaufpreis aufgeschlagen wurde, egal was für ein Zahlungsmittel ich wähle. Das werd ich künftig bei meiner Kaufentscheidung berücksichtigen.
Meine ureigene und ganz persönliche Meinung, die weder Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit erhebt, noch eine Rechtsberatung darstellt.