In Anbetracht der Tatsache, dass es sich vorliegend um die Entscheidung eines Amtsgerichts handelt, ist es durchaus möglich, hier noch zu einem anderen Ergebnis zu kommen.
Grundsätzlich bin ich ebenfalls der Auffassung, dass der Schuldner einer derartigen Leistung an seinem Wohnort zu verklagen ist. Allerdings bleibt hier die verbraucherschutzrechtliche Sicht vollkommen außer Betracht. Natürlich dürfen dem lieben Verbraucher, der bei uns gerade die dritte von fünf "getesteten" Grafikkarten bei verschiedenen Händlern widerruft, keine zusätzlichen Hürden in den Weg gelegt werden.
Gruß
Thomas
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