Wahrscheinlich ist das wieder ein unerlaubter Wettbewerbsvorteil...
Irgendwie ist es ja zum Mäusemelken. Man
muß dem Verbraucher das Recht gewähren, durch bloße Rücksendung den Widerruf zu erklären. Man
darf ihm nicht die unfreie Rücksendung verweigern, selbst wenn man eigentlich regelmäßig die Kosten für die Rücksendung erstattet. Wenn man vereinbaren möchte, dass der Verbraucher vor der Rücksendung bitte Kontakt aufnimmt, damit Ihm die Rücksendekosten
im Vorfeld bereits erstattet werden können ist dies vermutlich wieder ein unlauterer Wettbewerbsvorteil, und wenn man Ihn darum
bittet eine Ihm im Falle des Widerrufs kostenlos zugesandte Versandmarke aufzukleben
muß man noch damit rechnen, dass dies als Auftrag aufgefasst wird, und der Verbraucher dafür noch 10 Euro in Rechnung stellen kann.
Man sollte seinen Shop wirklich auf einem anderen Planeten eröffnen.