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  • Thema: Wer als Händler einen Verbraucher bei einer Rücksendung darum bittet....

    zub

    • Schreiberling
    • Beiträge: 401
    Auch das noch: Wer als Händler einen Verbraucher bei einer Rücksendung darum bittet, die Ware zu verpacken, muss die Verpackung auch bezahlen.
    Das Landgericht Berlin hatte sich in zweiter Instanz mit einem Fall zu beschäftigen, in dem es um ca. 10,00 Euro ging. Ein Verbraucher hatte einen Wäschetrockner bestellt und von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. In einer Email bat der Händler darum, die Ware vor Abholung zu verpacken. Dies tat der Verbraucher auch und verlangte dann die Verpackungskosten in Höhe von 8,95 Euro sowie 1,40 Euro Porto und Schreibkosten, das alles natürlich zzgl. Zinsen.

    mehr hier:
    Verpackungskosten

    Gruß
    zub



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=7608.0

    Thomas

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 1.587
    Es ist der absolute Wahnsinn was in unseren Staat so vorsich geht... *kopfschüttel*
    Ein qualifizierter Kommentar fällt mir dazu leider nicht mehr ein.

     :silly:

    Gruß

    Spritzpistole

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 816
    Öhhhhhm, ja ok - Rechtschutz halt und findige Anwälte. So ein Schwachsinn, aber absolut einwandfrei hergeleitet und begründet. Die Entscheidung ist daher nicht zu beanstanden. Da hilft nur eines - keine Großgeräte mehr verkaufen und gegenüber den Käufern keine Bitten mehr aussprechen.

    Gruß
    Thomas

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    Tomcraft

    • modified Team
    • Gravatar
    • Beiträge: 46.369
    • Geschlecht:
    Wir hatten darüber auch berichtet: Händler müssen Verpackungskosten der Rücksendung zahlen

    Grüße

    Torsten

    mantis

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 1.188
    • Geschlecht:
    Das ganze kann doch "umgangen" werden, beim Verkauf den Kunden in der AGB drauf hinweisen, dass die Verpackung aufgehoben werden soll und im Falles einer Rücksendung/Widerrufs benutzt werden soll.

    Gruss
    mantis

    Zaldoran

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 417
    Wahrscheinlich ist das wieder ein unerlaubter Wettbewerbsvorteil...

    Irgendwie ist es ja zum Mäusemelken. Man muß dem Verbraucher das Recht gewähren, durch bloße Rücksendung den Widerruf zu erklären. Man darf ihm nicht die unfreie Rücksendung verweigern, selbst wenn man eigentlich regelmäßig die Kosten für die Rücksendung erstattet. Wenn man vereinbaren möchte, dass der Verbraucher vor der Rücksendung bitte Kontakt aufnimmt, damit Ihm die Rücksendekosten im Vorfeld bereits erstattet werden können ist dies vermutlich wieder ein unlauterer Wettbewerbsvorteil, und wenn man Ihn darum bittet eine Ihm im Falle des Widerrufs kostenlos zugesandte Versandmarke aufzukleben muß man noch damit rechnen, dass dies als Auftrag aufgefasst wird, und der Verbraucher dafür noch 10 Euro in Rechnung stellen kann.

    Man sollte seinen Shop wirklich auf einem anderen Planeten eröffnen.  :motz:

    itsme

    • Mitglied
    • Beiträge: 137
    [...] beim Verkauf den Kunden in der AGB drauf hinweisen, dass die Verpackung aufgehoben werden soll und im Falles einer Rücksendung/Widerrufs benutzt werden soll.
    [...]

    Ich denke mal das kannst du niemandem vorschreiben, finde ich aber auch richtig so.

    vsell

    • BVB Fan
    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 2.802
    • Geschlecht:
    Allein schon die Tatsache dass man ein Landgericht bemüht um 8,95 Euro sowie 1,40 Euro Porto und Schreibkosten einzuklagen zeigt schon wie weit die Volksverblödung vortgeschritten ist  :motz:

    Klares denken und ein Minimum an Eigenverantwortlichkeit ... drauf geschi.....
    Hauptsache man hat RECHT

    Und da wundern sich manche Politiker warum hier Viele dem Land den Rücken kehren und auswandern

    Wir retten mal eben den Euro mit Milliarden aber auf den kleinen Händler nimmt keiner auch nur ein Minimum an Rücksicht.

    Dass man für eine Bitte auch noch blechen darf.. das ist allerbeste Comedy  :doh:

    hedon02

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 618
    [...]
    Dass man für eine Bitte auch noch blechen darf.. das ist allerbeste Comedy  :doh:

    :-D :good:
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