Antwort #3 am: 24. August 2010, 06:13:00
Auch wenn es eigentlich nicht in dieses Unterforum gehört, aber da du den Link veröffentlicht hast, kam ich nicht umhin mir den Shop anzuschauen.
Ihr habt ja eine GbR, wie ich dem Impressum des Shops entnommen habe. Dort steht, dass ihr "Geschäftsführer" seid. Ihr führt zwar die Geschäfte und auch das BGB spricht bei den Gesellschaftern von der Geschäftsführung. Die Bezeichnung Geschäftsführer gibt es trotz allem nur bei der GmbH. Richtig ist hier die Verwendung von "Vertretungsberechtigte Gesellschafter". Zudem wäre eure Formulierung "doppelt gemoppelt", da ein Geschäftsführer immer eine zur Vertretung berechtigte Person ist.
In der Widerrufsbelehrung sprecht ihr von Verbrauchern im Sinne des §13 BGB "der Bundesrepublik Deutschland". Letzteres kann getrost weggelassen werden. Selbst den "verquirltesten" Juristen dürfte klar sein, dass sich der zitierte Paragraph auf das Bürgerliche Gesetzbuch der Bundesrepublick Deutschland bezieht.
Ansonsten sehr gut, dass ihr die 40 Euro-Klausel noch einmal extra in den AGB vereinbart. Darauf läuft die jüngste Rechtsprechung hinaus, die allerdings längst nicht von allen Shopbetreibern wahrgenommen wird.
In § 14 eurer AGB schreibt ihr was zur Haftung. Gleich Absatz 1 hat aber nichts mit eurer Unternehmung, dem Vertrieb von Bildern/Gemälden zu tun. Lasst nicht unternehmensbezogene Regelungen einfach weg, man könnte sonst auf die Idee kommen, diese seien nur "kopiert".
EDIT: Der Link mit dem Hinweis zur Verpackungsverordung ist nicht mehr erforderlich, weil mit Änderung der Vorschrift die Pflicht zum Anschluss an ein Abnahmesystem eingeführt wurde.
Zum Design: Ihr habt zwar erst angefangen, aber sobald der Shop online ist, kann er von Dritten erreicht werden. Insbesondere wenn ihr schon in den Suchergebnissen von einschlägiger Suchmaschinen erscheint, ist die Aussagekraft eines Shops von enormer Wichtigkeit. Gerade wenn ihr Kunst verkauft, ist der Eindruck auf den potetiellen Kunden sehr bedeutungsvoll. Hier möchte der Kunde sich schon in einer Art Galerie bewegen (meine Meinung). Das Standard-Template eignet sich dafür meines Erachtens eher nicht. Hier solltet ihr gleich versuchen, komplett was anderes zu machen oder machen zu lassen. Denn der Interessent kommt letzten Endes wahrscheinlich nicht noch einmal wieder, wenn ihn der Rahmen nicht gefällt.
Gruß
Thomas
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