am: 23. August 2010, 15:58:53
Mehrfach haben wir über die Entwicklung in dieser wichtigen Frage berichtet:
Damit nimmt die Rechtsprechung eine ziemlich eindeutige Linie ein.
Die Rechtsprechung scheint eine einheitliche Linie bei der Frage anzunehmen, ob die Verwendung der 40-Euro-Klausel innerhalb der Widerrufsbelehrung ausreichend ist, um dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung vertraglich aufzuerlegen. Mehrere OLG verneinten diese Frage bereits. Jetzt folgt dieser Auffassung auch das LG Hamburg.
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Auch LG Hamburg verlangt doppelte Verwendung der 40-Euro-KlauselLinkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=7543.0