Antwort #11 am: 10. August 2010, 04:07:07
Also ich denk mal, das zu dem Thema schon alles recht umfänglich gesagt worden ist.
Grundätzlich sind AGB von einer Anwaltskanzlei etwas, auf das man sich zunächst einmal verlassen können sollte. Schließlich steht dahinter immer eine Berufshaftpflichversicherung, für die Fehler der Kanzlei. Aber eben auch nur für diese. Für fehlende Aufklärung durch dich, was deine Unternehmung angeht und deswegen hätte in den AGB stehen müssen, übernehmen die natürlich keine Haftung. Sollte klar sein. Hier sollte dann der aufgesuchte Anwalt umfassend in der Beratung Aufklärung einholen und entsprechend die AGB entwerfen.
Für eine Vielzahl von Unternehmungen mögen solche standartisierten Massen-AGB ausreichen. Aber das Problem ist, auch schon angesprochen - die Pflege. Durch Rechtsprechung und Gesetzesänderungen kommt es mehrfach im Jahr zu Änderungen, die auch Auswirkungen auf die Vertragsverhältnisse im Fernabsatz haben können.
Hier ist es doch angenehm, wenn man einen Anwalt des Vertrauens hat, der einen bei Änderungen informiert und die Anpassungen gleich mitbringt - ist doch wie mit einer Lieferantenbeziehung, da kauf ich ja auch nicht nur einmal ein. Und schön ist es doch, wenn ich sowohl mit den AGB als auch mit meinen im Verlauf des Betriebs entstehenden Rechtsangelegenheiten zu meinem Anwalt gehen kann. Immerhin, sofern er gut ist, kennt sich genaustens mit meinem Betrieb und den vertraglichen Regeln aus.
Gruß
Thomas
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