Hi,
a) ich seh das nicht als Werbung, eher als Info, da wie im Forum zu lesen ist einige neue Shops im entstehen sind wo die grundlegenden Rechtstexte fehlen oder klar falsch sind,
b) habe ich nicht auf das Abo hingewiesen weil jeder selbst lesen kann und ich nichts verkaufen will
c) deine Aussage" Kanzlei haftet nur, wenn man die Individualberatung bucht." ist so nicht korrekt
Michael
Zu a): Lass es eben eine Info sein, aber auch diese ist unvollständig, weil der Interessent bei deinem Beitrag auf die Idee kommen könnte, dass es sich bei den 9,90 um einen einmaligen Preis handeln könnte. Immerhin gibst du hier nicht alle relevanten Informationen.
Zudem machst du hier trotzdem indirekt Werbung für den Autor und dessen Webseite von dem du die obige "Info"her kopiert hast. Von daher Werbung oder Info egal, wesentliche Informationen fehlen jedenfalls.
Zu b): Kann man auf die Antwort zu a) verweisen. Ich halte es für eine wesentliche Informtion, die sollte man eben auch mit angeben. Denn so kann man sich hier gleich einen kleinen Überblick über die gebotene Leistung machen, ohne erst die besagte Webseite aufsuchen zu müssen.
Zu c): Also dann empfehle ich dir mal die Webseite genau anzuschauen, von der du hier so überzeugt zu sein scheinst. Klickt man nämlich auf die Details zu einem "Paket", dann wird einem die Übersicht über die Unterschiede angezeigt. Dort mal den Punkt "Haftungsübernahme" lesen. Ich habs getan. Aber Behauptungen ins Blaue hinein find ich immer wieder super. Das mag ich bei Schriftsätzen von Kollegen immer am meisten.
Nichts für ungut, AGB zum selbst zusammenklicken ist erstmal keine schlechte Sache, wenn man weiß was man tut. Allerdings sollte man dann genau aupassen. Die übernehmen keine Haftung dafür, dass man sich die falschen Klauseln zusammengeklickt haben. Und wenn ich mir so die verschiedenen AGB-Bastler anschaue, so glaube ich kaum, dass dieser Aufgabe die meisten gewachsen sind.
Ein Spreewaldgurken-Versender benötigt mit tödlicher Sicherheit andere Texte als ein Fallschirmspringer mit Kursen und Zubehör.
Du hast den Finger auf der Wunde. Wie ich oben und in einem anderen Thema schon schrieb, es fehlt hier an der Individualität und der persönlichen Betreuung. Aber gerade das sollten Juristen bieten. Es geht den Machen der Seite nur darum mit wenig Aufwand und Standard-Formeln einen größtmöglichen Bereich abzudecken, und das ohne tatsächliche Betreuung. Massengeschäft eben! Denn machen muss man letztendlich alles selbst.
Sicherlich, man mag mir unterstellen, dass ich ein wenig auch aus Eigeninteresse argumentiere. Aber mal im Ernst, ich sehe das als BerufUNG. Es geht halt bei Rechtsangelegenheiten eben gerade um den persönlichen Kontakt und eine Betreuung, nicht um eine teure Anleitung zum "machs dir selbst".
Gutes Beispiel mit dem Fallschrimspringer. Ich habe letzens AGB für Fahrzeugtuning gemacht, da gibts ne ganze Menge andere Dinge zu beachten, als beim Teppich-Verkauf. Ebenso z.B. Modellflieger usw. Von daher, es kommt auf den Einzelfall an und man muss sich als Mandant auch gut beraten fühlen. Wird bei so einer AGB-Klickanleitung eher nicht der Fall sein. Oder?
Das dazu von mir.
Gruß
Thomas