Antwort #44 am: 22. Dezember 2017, 11:45:24
Oder hier noch einmal komplett, denn man sollte sich kein gutes Geschäft wegen Vorschriften entgehen lassen:
Details zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und den Voraussetzung erfahren Sie hier:
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_international/innergemeinschaftliche_lieferungen/Grundsätzlich können Sie steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen durchführen.
Damit eine Lieferung von Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit ist, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
1. Die gelieferte Ware ist in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt. Das muss belegmäßig nachgewiesen werden.
2. Der Kunde ist ein Unternehmer (die Unternehmereigenschaft des Kunden wird durch dessen im Zeitpunkt der Lieferung gültigen ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - USt-IdNr. - dokumentiert. Sie müssen sich die Gültigkeit der USt-IdNr. sowie Name und Anschrift der Person, der die USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde, vom Bundeszentralamt für Steuern bestätigen lassen). Das Bestätigungsverfahren ist beim Bundeszentralamt für Steuern online möglich.
3. Der Kunde hat die gelieferte Ware für sein Unternehmen erworben (bestellt ein Unternehmer mit einer gültigen ausländischen USt-IdNr., so gibt er zu erkennen, dass er die Ware für sein Unternehmen erwerben will; dies gilt auch für Handelsware. (Abschnitt 6a.1. Abs 13 UStAE regelt, dass von einem Erwerb der Ware für das Unternehmen des Kunden regelmäßig ausgegangen werden kann, wenn der Kunde mit einer ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilten, im Zeitpunkt der Lieferung gültigen USt-IdNr. auftritt und sich aus Art und Menge der erworbenen Ware keine berechtigten Zweifel an der unternehmerischen Verwendung ergeben).
4. Der Erwerb der Ware unterliegt beim Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung, d.h., der Kunde ist verpflichtet, in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Erwerbsbesteuerung durchzuführen (diese Verpflichtung wird durch die gültige ausländische USt-IdNr. des Kunden dokumentiert).
Sie können dann eine Nettorechnung schreiben mit dem Hinweis: „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“. Auf die Rechnung muss dann noch die USt Id des Kunden und Ihre USt Id.