Antwort #47 am: 16. Januar 2018, 11:20:57
Ich schätze ja: Wenn die Lieferschwelle im Vorjahr nicht überschritten wurde und auch im laufenden Jahr nicht überschritten wird, musst du den deutschen Steuersatz ansetzen. Buchungskonto SKR03: 8315 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen 19% (SKR04: 4315)
Hast du die Lieferschwelle überschritten, musst du Steuer in Österreich abführen nach dem dortigen MWst Satz von 20%, Buchung SKR03 : 8320 Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen (SKR 03 4320)