Seit Dezember 2005 ist in Deutschland ein Rechtstreit über die Frage der Auferlegung der Hinsendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes anhängig. Nun wurde dieser Streit durch ein Urteil des BGH beendet. Dieser folgte in seinem Urteil der Entscheidung des EuGH vom 15.04.2010, wie bereits in einer Pressemitteilung mitgeteilt. Jetzt liegt das Urteil im Volltext vor.
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