Antwort #14 am: 14. Juli 2010, 15:50:48
Gehört zwar nicht zum Thema, finde es aber trotzdem wichtig: Die Produktpalette umfasst hochwertige Uhren, wie ich sehe (gefällt mir, hab selbst ne Breitling). Aber, dann investiert bitte zunächst etwas in anspruchsvolles Template-Design, was den Ansprüchen der Käuferschichten gerecht wird (eher in Richtung gediegen, ja gar altmodisch).
Weiterhin würde ich an eurer Stelle mit dem Beginn der werbenden Verkaufstätigkeit warten, bis die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Erspart den Gesellschaftern zahlreiche Probleme, die mit Investitionen in der Gründungsphase zusammenhängen (z.B. Unterbilanzhaftung). Daneben lastet ihr eurem Geschäftsführer auch nicht unnötige Risiken in Bezug auf eine bereits tätige Gesellschaft auf (Stichwort: Handelndenhaftung).
Fehlerhaft sind darüber hinaus AGB und Widerrufsrecht. Lasst euch hier vom spezialisierten Anwalt beraten, das spart Ausgaben durch unnötige Gebühren von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen oder gar ordentlichen Gerichtsverfahren. Ich kann euch diesbzüglich auch unterstützen.
Gruß
Thomas
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