Antwort #5 am: 28. Juni 2010, 11:31:21
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2. Zur Erklärung: das 2. ist der Onkel von Ihrem Mann,
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Und genau das Bild war der Grund warum ich anfragte!
Aber da die Welt ja bekanntlich klein ist, werde ich mich zur Klärung der Angelegenheit einmal aufmachen, beim Inhaber vom hiesigen Tattoo Shop nachfragen was dem einfällt ein Bild vom "Rasenmäher Mann" in seine Referenzen aufzunehmen. Auf die Antwort bin ich dann mal gespannt
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Gegenfrage: Ist dann auch nicht erlaubt z.B. zu youtube zu verlinken etc.???
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Lies die TOU von Youtube durch, das wird deine Frage beantworten.
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(warst ja mal MOD dort, wenn ich mich recht erinnere)
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Bei Ecombase?, stimmt, aber was das hier damit zu tun?
Weisste was, mir ist das Jacke wie Hose, und wenn mir besagtes Bild nicht so bekannt vorkäme hätte ich hier nicht gefragt. Und es ist auch nicht mein Geld das verbraten wird, denn bei der Verletzung des Urheberrechtes durch nicht genehmigte Veröffentlichung in Foren ... frag Google, frag VG Bild-Kunst, frag einen Anwalt.
Und wir alle wollen doch nicht, dass der admin sein
Urlaubsgeld für eine Abmahnung hinblättern muss ... oder? Ich glaube kaum das man in dem Fall die Abmahnung an den Threadersteller weiterleiten kann ... aber das ist nur eine Vermutung meinerseits.