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  • Thema: Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)

    FrankDN

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    Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)
    am: 14. Juni 2010, 14:35:00
    Wieder zum Thema Widerruf. Ich wollte in einem Onlineshop auf einer Webseite ein Ebook bestellen zum Thema Widerrufsbelehrung für Verbraucher nach § 355.

    Es ist ein OnlineShop wie jeder andere auch, hat jedoch nur Ebooks zum Thema Recht und Gesetz. Jetzt habe ich auf dieser Seite keine AGB gefunden und den Diensteanbieter angeschrieben mit folgendem Text:
    Zitat
    Guten Tag,
    ich würde gerne folgendes bei Ihnen erwerben unter http://www.e-recht24.de/intern/ebooks/6274-ebook-widerrufsrecht-onlineshop-ebay.html

    vorher möchte ich jedoch Ihre AGB durchlesen, die Sie aber auf Ihrer Webseite nicht zur Verfügung stellen. Wo kann ich Ihre AGB einsehen?
    Daraufhin bekomme ich folgende Antwort:
    Zitat
    Sehr geehrter Herr (Also Ich),

    da wir keine AGB verwenden, gibt es auch nichts zum Durchlesen.

    Sie sind übrigens der erste Kunde, der sich AGB "wünscht". Alle anderen sind eher froh, sich nicht durch seitenweise Rechtsausführungen wühlen zu müssen.  

    Mit freundlichen Grüßen
    Jetzt staune ich aber mal.....



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=6159.0

    alkim media

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    Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)
    Antwort #1 am: 14. Juni 2010, 14:42:34
    nee, wa?

    Tomcraft

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    Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)
    Antwort #2 am: 14. Juni 2010, 14:47:59
    Wo ist das Problem?! Mit AGB schützt sich nur der Verkäufer, die sind nie zum Schutz des Kunden, da nach BGB alles für den Kunden schon geregelt ist, daher haben viele Shops auch solche einen Text als AGB:
    Zitat
    Im Interesse unserer Kunden haben wir uns entschieden, auf Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verzichten. Für alle privaten Endkunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
    Grüße

    Torsten

    web4design

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    Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)
    Antwort #3 am: 14. Juni 2010, 14:53:27
    Hi.

    Wie Torsten es sagt, AGB sind keine Pflicht. Im Endkundenbereich ist man eh der Dumme, im B2B Bereich sieht die Geschichte schon anders aus :-D .

    Gruß

    speedy

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    Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)
    Antwort #4 am: 14. Juni 2010, 15:19:44
    Richtig, AGB ist keine Pflicht. Es schützt sich nur den Verkäufer, damit man ihn nicht noch nach Jahrzehnten belangen kann.
    Ohne AGB gilt dann einfach das geltende Recht.

    albersmann

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    Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)
    Antwort #5 am: 14. Juni 2010, 15:52:23
    Jeder wie er mag.

    Aber wie gesagt, im B2B Bereich sind gute AGB wie eine kleine Versicherung.

    Grüsse

    Sven

    web4design

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    Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)
    Antwort #6 am: 14. Juni 2010, 16:11:01
    Sorry, das muss ich jetzt mal los werden, auch wenn OT:

    [...]
    Grüsse
    [...]

    Hat man nie mit ss geschrieben und schreibt man auch nicht mit ss (nein, das ist keine neue Rechtschreibung). Genau so wenig wie man Strasse schreibt ;-)

    Grüße
    Hape

    Tomcraft

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    Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)
    Antwort #7 am: 14. Juni 2010, 16:13:56
    :lol2:

    Grüße

    Torsten

    albersmann

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    Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)
    Antwort #8 am: 14. Juni 2010, 16:23:45
    Ich möchte mich keinesfalls raus reden. :whistle:
    Ich arbeite erst wieder seit 2 Jahren in Deutschland und muß mich erst wieder an dieses "ß" gewöhnen.

    Gruß

    Sven

    Tomcraft

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    Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)
    Antwort #9 am: 14. Juni 2010, 16:27:43
    Ahso? Wo hast du denn vorher gearbeitet? :?

    Grüße

    Torsten

    albersmann

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    Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)
    Antwort #10 am: 14. Juni 2010, 16:30:31
    Einige Jahre in der Schweiz und bis 2007 bei einer Firma in Toronto (Kanada).
    Beides Länder ohne das liebe "ß".

    Gruß

    Sven

    baustelle

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    Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)
    Antwort #11 am: 14. Juni 2010, 17:08:22
    Oh, mein Lieblingsthema ;-)

    "Strasse" und "Gruss" geht ja noch, aber ganz übel wirds bei "Masse", wenn "Maße" gemeint sind.

    Und zu den AGB (nicht: "AGB's"): wegen der blöden 40 EUR-Klausel muss man die zurzeit leider haben, ansonsten hätte Speedy natürlich Recht: ohne AGB --> BGB.

    Greets,
    Chris

    metatron

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    Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)
    Antwort #12 am: 19. Juni 2010, 19:39:17
    Zum Thema: Er braucht zwar keine AGB im klassischem Sinn aber er muss den Kunden belehren, wie ein Vertrag zustande kommt. Das geschieht ja meist in der AGB. Insofern ist die Ausführung, man würde gar keine brauchen, so nicht ganz richtig. Ein weiterer Grund ist, wie mein Vorredner richtig schreibt, bei Verwendung der 40 EUR Klausel.

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    Tomcraft

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    Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)
    Antwort #13 am: 19. Juni 2010, 19:45:14
    Ist das Zustandekommen eine Vertrages nicht auch im BGB geregelt?!

    Grüße

    Torsten

    Spritzpistole

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    Ich muss euch mal etwas zeigen ;-)
    Antwort #14 am: 19. Juni 2010, 20:00:11
    Klar, Angebot und Annahme. Aber was nun Angebot und was Annahme darstellt, sollte in den AGB geregelt werden.

    Gruß
    Thomas

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