Antwort #12 am: 19. Juni 2010, 19:39:17
Zum Thema: Er braucht zwar keine AGB im klassischem Sinn aber er muss den Kunden belehren, wie ein Vertrag zustande kommt. Das geschieht ja meist in der AGB. Insofern ist die Ausführung, man würde gar keine brauchen, so nicht ganz richtig. Ein weiterer Grund ist, wie mein Vorredner richtig schreibt, bei Verwendung der 40 EUR Klausel.
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