Wer sagt das ? Quelle, Urteil ?
Bei Schritt 3 der Bestellung steht ja oben
"Um den Missbrauch unseres Angebots zu verhindern, speichern wir Ihre IP-Adresse unter Wahrung Ihrer Privatsphäre:: xx.xx.xxx.xxx"
Wenn der Kunde bestellt, dann gibt er damit doch sein Einverständnis zur Speicherung.
Passt dem Kunde das nicht, dann muss er die Bestellung bei Schritt 3 abbrechen, womit ja nichts gespeichert wird, da auch keine Bestellung zustande kommt.