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  • Thema: Die Hundefee endlich online

    web4design

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    Die Hundefee endlich online
    Antwort #15 am: 03. Juni 2010, 08:22:42
    Jut, machen wir es anders :-D

    Wer schreibt vor, dass man "unser" nicht für eine Person verwenden darf? Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

    Wenn es die gibt, ok. Aber bitte keine Gerichtsurteile dazu, die nicht von den jeweils höchsten Instanzen gesprochen worden sind (die werden sich wohl nicht noch mal widersprechen aber ob Gericht in Buxdedorf das so entscheidet interessiert das Gericht in Weißauchnichtdorf eventuell überhaupt nicht).

    Gruß

    vsell

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    Antwort #16 am: 03. Juni 2010, 08:39:12
    Es wird immer besser - nun auch noch Siegelfälschung .... :B

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    albersmann

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    Antwort #17 am: 03. Juni 2010, 08:44:06
    Ich muss vsell hier recht geben. Die Bezeichnung "unser" bezieht sich hier klar auf das Gewerbe. Da das Gewerbe nunmal nur der BettyW gehört, und das ganz ohne Zweifel. Ist das "unsere" nicht zulässig.

    Vielleicht sollt sich die nette Dame erst einmal hier schlau lesen.

    Gruß

    albersmann

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    Antwort #18 am: 03. Juni 2010, 08:47:18
    @vsell: Es wird immer besser - nun auch noch Siegelfälschung ....

    Das dürfte den Streitwert locker auf eine halbe Millionen erhöhen.

    web4design

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    Die Hundefee endlich online
    Antwort #19 am: 03. Juni 2010, 08:55:44
    Na, aber wo steht das man nicht "unser" verwenden darf?

    Wenn dem so ist, sag ich dazu ja nix mehr, sag ja auch nicht, dass ich Recht habe aber ich kenne weder einen § noch ein Gerichtsurteil von höchster Instanz dazu.

    Gruß

    Nachtrag:
    Das der Shop generell massiv Abmahngefährdet ist das ist ja unmissverständlich klar :-D

    vsell

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    Antwort #20 am: 03. Juni 2010, 08:58:25
    Ich muss vsell hier recht geben. Die Bezeichnung "unser" bezieht sich hier klar auf das Gewerbe. Da das Gewerbe nunmal nur der BettyW gehört, und das ganz ohne Zweifel. Ist das "unsere" nicht zulässig.

    Vielleicht sollt sich die nette Dame erst einmal hier schlau lesen.

    Gruß

    Genau so ist es !
    Wir hatten erst vor Kurzem eine solche Diskussion im Gründerstammtisch der IHK.
    Die entsprechenden Urteile müsste ich mal herusfinden, ich hab auch nicht Alle immer sofort griffbereit...

    Gruss Fred

    koshiro

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    Die Hundefee endlich online
    Antwort #21 am: 03. Juni 2010, 09:01:23
    Hallo,
    gilt den diese ausage mit dem "unser" nur bei Kleinunternehmer oder generell, weil wenn dem so ist, dann dürfte man ja auch kein wir oder ähnliches verwenden.
    Gruß
    Micha

    web4design

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    Antwort #22 am: 03. Juni 2010, 09:03:43
    @koshiro

    So wie ich das jetzt auffasse gilt das nur für die rechtlichen Bestandteile. Wenn, wie vsell sagt, du 500 Brotschmierer beschäftigst, wirst du wohl sagen können "Wir bearbeiten Ihren Auftrag".

    @vsell
    Wäre nett mal zu wissen. Wenn du da was gefunden hast, sag Bescheid. Schon einmal merci :-D

    Gruß
    Hape

    vsell

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    Antwort #23 am: 03. Juni 2010, 09:08:17
    "nur für die rechtlichen Bestandteile" ist richtig... koshiro

    Es darf eben nicht der Anschein erweckt werden zB eine GBR sei eine GmbH oder gar AG

    Sobald ich die Urteile - wenn ich mich recht erinnere noch aus 2005 - gefunden habe, mach ich Wau  :rofl:

    vsell

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    Antwort #24 am: 03. Juni 2010, 09:11:31
    Noch so ne Verarsche.... :doh:

    100 % Geld zurück Garantie

    Ich bin mir sicher, dass Ihnen Skinni gefallen wird!
    Ihr Hund darf das Skinni 14 Tage lang testen: spielen, laufen, toben, in Dreckpfützen wälzen ect...

    Sollten Sie nach dieser Zeit noch nicht überzeugt sein, senden Sie mir das das getragene Geschirr zurück,
    ich erstatte Ihnen umgehend das Geld !

    Tomcraft

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    Antwort #25 am: 03. Juni 2010, 09:13:18
    Autsch... wie war das noch gleich? "Werben mit Selbstverständlichkeiten?"

    :doh: :datz:

    Grüße

    Torsten

    vsell

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    Antwort #26 am: 03. Juni 2010, 09:16:28
    Hahaha.... jo... moin Torsti ... :D

    koshiro

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    Antwort #27 am: 03. Juni 2010, 09:22:04
    Hallo V-Sell,
    danke für die Info, aber das heisst ja auch, dass ich nicht zum Beispiel schreiben darf "Unsere Rücknahmepflicht als Händler" beim Batteriegesetz oder "Wir Versenden" bei Lieferkosten? Weil das sind doch rechtliche Angelegenheiten.
    Gruß
    Micha

    vsell

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    Antwort #28 am: 03. Juni 2010, 09:34:08
    Micha... ich möchte ungern in Richtung unerlaubte Rechtsberatung driften... darum lass es mich mal so formulieren... mein Bauchgefühl würde mir sagen, das du eventuell unter Umständen vielleicht Recht haben könntest...

    Ich würde es eventuell so formulieren...
    Unsere Rücknahmepflicht als Händler.... Gemäß der Rücknahmepflicht als Händler

    "Wir Versenden" dagegen sehe ich als reine Info ohne Bezug auf die Anzahl der Inhaber..
    kannst ja 200 Versandmitarbeiter haben...  :D auf welche sich das WIR bezieht

    koshiro

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    Die Hundefee endlich online
    Antwort #29 am: 03. Juni 2010, 09:37:59
    Hallo V-Sell,
    ok ich danke Dir für die Info, das reicht mir schon so als aussage. :thx:
    Gruß
    Micha

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