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  • Thema: Neue Widerrufsbelehrung beschert Händlern eine lange Nacht

    Tomcraft

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    Der Termin für das neue Widerrufsrecht rückt immer näher und somit will ich euch das mit einem aktuellen Beitrag nochmal ins Gedächtnis rufen, damit sich auch wirklich jeder von euch den Termin in den Kalender einträgt!

    Zitat
    Dass zum in gut zwei Wochen zum 11. Juni ein neues Widerufsrecht in Kraft tritt, dürfte mittlerweile bekannt sein. Dass es keine Übergangsfrist gibt, auch. Dies beschert Onlinehändlern eine lange Nacht, denn die Widerufsbelehrungen müssen zum Datumswechsel umgestellt werden: Vorher wäre die neue Version abmahnfähig, später ist es die alte. Doch wie soll dies gehen, wenn man nicht nur die entspechenden Belehrungen in eigenen Shop, sondern auch bei ebay und amazon anpassen muss?

    Den ganzen Artikel lesen.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=5933.0
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    Spritzpistole

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    Neue Widerrufsbelehrung beschert Händlern eine lange Nacht
    Antwort #1 am: 01. Juni 2010, 12:01:24
    Super, die Info noch mal, aber ich hab sie nicht zu Ende gelesen. Satzbau, Zeichensetzung und Orthographie lassen schon im ersten Absatz stark zu wünsche übrig.

    Gruß
    Thomas

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    Tomcraft

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    Neue Widerrufsbelehrung beschert Händlern eine lange Nacht
    Antwort #2 am: 01. Juni 2010, 12:08:59
    :lol2:

    Ist mir ehrlich gesagt beim ersten Mal lesen gar nicht aufgefallen. *gg*

    Naja, es sollte aber sensibilisieren, dass ich hier so oft über das Thema berichte.

    Grüße

    Torsten

    Spritzpistole

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    Neue Widerrufsbelehrung beschert Händlern eine lange Nacht
    Antwort #3 am: 01. Juni 2010, 18:28:56
    Na den Zweck hast du ja trotzdem erfüllt.

    Gruß
    Thomas

    Katana

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    Neue Widerrufsbelehrung beschert Händlern eine lange Nacht
    Antwort #4 am: 01. Juni 2010, 19:27:43
    Also damit nicht jeder bis um 0.00 Uhr wach bleiben muß gebe ich mal folgende Lösung die ich von meinen Anwalt bekommen habe Preis ;)

    Und zwar wurde es mit folgenden Zusatz gelöst :
    Widerrufsbelehrung für Verträge, die bis einschließlich 10.06.2010 geschlossen werden

        Bisherige Widerufsbelehrung.......................................
    ......................................................................

    Widerrufsbelehrung für Verträge, die ab dem 11.06.2010 geschlossen werden

    Wenn der Vertrag nach Nr. 2. b) dieser AGB ab dem 11.06.2010 geschlossen wird, gilt folgendes:


       Neue Widerufsbelehrung.............................................
    ......................................................................

    Somit kann dann bequem am nächsten Tag die alte Widerufsbelehrung entfernt werden ohne das man Gefahr läuft eine Abmahnung zubekommen ;)

    Gruß Kay

    albersmann

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    Neue Widerrufsbelehrung beschert Händlern eine lange Nacht
    Antwort #5 am: 01. Juni 2010, 19:31:00
    Hallo Kay,

    Danke für die Info.

    Grüsse

    Sven

    guensi

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    Neue Widerrufsbelehrung beschert Händlern eine lange Nacht
    Antwort #6 am: 01. Juni 2010, 22:18:14
    Einfach aber genial, die Gültigkeitsdauer der WRB befristen. Und das sollte auf allen Plattformen funktionieren. Somit kann diese Nacht getrost für angenehmere Tätigkeiten eingeplant werden.

    Ein fettes Danke an Kay. :thumbs:

    koshiro

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    Neue Widerrufsbelehrung beschert Händlern eine lange Nacht
    Antwort #7 am: 02. Juni 2010, 22:18:14
    Hallo,
    ich hätte da auch mal eine Frage zu der neuen Widerrufsbelehrung, denn zu einer Sache finde ich nicht wie es sich damit verhält.
    Wie ist es mit dem Ausschluss, also mit diesem Text hier:
    Zitat
    Ausschluss des Widerrufs
    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
    - zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, - zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs und DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
    Darf man das gar nicht mehr verwenden? Ich habe mal gegoogelt aber finde nichts dazu.
    Gruß
    Micha

    Spritzpistole

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    Neue Widerrufsbelehrung beschert Händlern eine lange Nacht
    Antwort #8 am: 03. Juni 2010, 12:50:04
    Also die Ausschlussgründe stehen allesamt im Gesetz, so dass die selbst in der Vergangenheit nicht hätten Erwähnung finden brauchen. Man hat es halt zur Konkretisierung beigefügt. Die meisten Shop-Betreiber hatten dann auch die Punkte aufgeführt, die auf ihre Unternehmung gar nicht zutrafen (z.B. Hinweis auf verderbliche Speisen als Elektronik-Händler). Fand ich kosmetisch nicht so gelungen.

    Ich empfehle, strikt nach dem gesetzlichen Muster vorzugehen. Im Zweifel also weglassen!

    Gruß
    Thomas

    Tomcraft

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    Antwort #9 am: 03. Juni 2010, 12:56:00
    Super, danke für den Hinweis!

    Grüße

    Torsten

    Schacko

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    Neue Widerrufsbelehrung beschert Händlern eine lange Nacht
    Antwort #10 am: 03. Juni 2010, 13:05:39
    Nur zur Info,

    ich habe folgende Fragestellung bekommen:

    "Können Sie sicherstellen, dass Ihr Kunde unverzüglich nach Vertragsschluß
    (z.B. per E-Mail oder Fax) die Widerrufsbelehrung zugestellt bekommt
    - Durch beantworten dieser Frage ergibt sich die Länge der
    Widerrufsfrist von 14 Tagen oder einem Monat!"

    Dürfte bei Anwendung von modified eCommerce Shopsoftware kein Problem sein.

    Gruß Jörg

    Tomcraft

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    Antwort #11 am: 03. Juni 2010, 13:10:10

    Spritzpistole

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    Neue Widerrufsbelehrung beschert Händlern eine lange Nacht
    Antwort #12 am: 03. Juni 2010, 13:22:07
    Eben bitte NICHT als E-Mail-Anhang!!!!

    Auch das hatte ich im besagten Thema schon angesprochen und finde daher die "Optimierung" nicht für geeignet, den Anforderungen der ordungsgemäßen Belehrung nachzukommen.

    Es ist nämlich noch nicht höchstrichterlich geklärt, inwieweit dem Textformerfordernis durch einen E-Mail-Anhang genüge getan ist. Denn beim Anhang müsste der Empfänger noch eigene Anstrengungen unternehmen, um den Text lesen bzw. ausdrucken zu können. Dies wird dann besonders problematisch, wenn Anhänge beim Empfänger blockiert werden bzw. nicht zulässig sind. Dann ist nämlich nicht in der erforderlichen Weise belehrt worden, so dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Aus Risikobewertungsgründen empfehle ich daher die Integration der Widerrufsbelehrung in den Text der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung.

    Gruß
    Thomas

    Tomcraft

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    Antwort #13 am: 03. Juni 2010, 13:42:18
    Auch nicht als E-Mail in Format *.txt?!

    Grüße

    Torsten

    Schacko

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    Neue Widerrufsbelehrung beschert Händlern eine lange Nacht
    Antwort #14 am: 03. Juni 2010, 15:02:34
    Hallo Torsten,

    im Moment versende ich meine Widerrufsbelehrung und AGB als Textanhang mit "order_mail.html", ist mir am sichersten. Optimal wäre eine Lösung, die die Texte direkt aus den Content übernimmt. Gibt es sowas?

    Gruß Jörg