Ich möchte mich an dieser Stelle gleich einmal einklinken, damit es nicht zu Missverständnissen kommt!
@doni: Um deine letzte Frage zu beantworten, kommt es darauf an, ob du dem Kunden bereits in gesetzlich vorgeschriebener Weise im Vorfeld belehrt hast. Hast du den Kunden bei Vertragsschluss bzw. unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform (also vorwiegend als Text in einer Bestell- od. Auftragssbestätigung) mittels der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung belehrt, läuft die 14-tägige Widerrufsfrist. Sendest du dem Kunden dann noch einmal bei der Warenlieferung die Belehrung mit, dann muss in dieser der gleiche Text stehen - also auch die 14-tägige Widerrufsfrist. Erfolgt die erstmalige Belehrung über das Widerrufsrecht erst mit der Warenlieferung, dann wird regelmäßig das Erfordernis der Unverzüglichkeit nicht mehr vorliegen, so dass die 1-monatige Widerrufsfrist vorliegt, über die dann entsprechend belehrt werden muss.
Fazit: Für die Frage, welche Frist zu laufen beginnt, kommt es darauf an, wann bei dir der Vertragsschluss zustande kommt und in welchem zeitlichen Abstand dann die Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt.
Gruß
Thomas
P.S. Keine Rechtsberatung
Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.