Wird so kurz vor der Änderung des Widerrufsrechts am 11.06.2010 doch nochmal eine Änderung notwendig?
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Nachdem im September 2009 der EuGH in der “Messner” Entscheidung Rahmenbedingungen für die deutschen Vorschriften zum Wertersatz festlegte, begann die Diskussion, ob die Wertersatz-Hinweise in der Widerrufsbelehrung verändert werden müssen oder nicht. Das LG Düsseldorf entschied jetzt, dass die Musterbelehrung des BMJ weiterhin so verwendet werden könne.
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LG Düsseldorf: Musterbelehrung auch nach EuGH zum Wertersatz korrektLinkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=5874.0