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  • Thema: Disclaimer: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

    DokuMan

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    Diese Klausel findet man in erschreckend vielen Onlineshops, wie ich eben festgestellt habe:
    Zitat
    "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

    Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und wir behalten uns vor, gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmung einzureichen."

    Da diese "Schutzklausel" rein gar nichts bringt, sondern man sich damit höchstens direkt eine Abmahnung einfängt, kann ich jedem nur raten, diesen Hinweis wieder zu entfernen.

    Siehe auch: http://www.internetrecht-rostock.de/keine-abmahnung-ohne-vorherigen-kontakt.htm



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=5818.0

    asra0

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    Disclaimer: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
    Antwort #1 am: 26. Mai 2010, 09:10:51
    Hallo DokuMan,

    ich hab es entfernt. Obwohl der Wortlaut anders war, aber auf das gleiche raus kommt.
    Vielen Dank für den Hinweis.

    Gruß
    Raymond

    speedy

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    Disclaimer: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
    Antwort #2 am: 26. Mai 2010, 18:07:17
    Die Gerichte denken sich doch laufend nur einen Mist nach dem anderen aus und einig sind sie sich noch lange nicht dabei.
    Wie soll nun ein Impressum idealerweise aussehen, aber bitte so das es jedem Gericht gefällt ?

    Man darf nicht an die Höflichkeit appellieren, dass man doch bitte erst einmal Kontakt aufnimmt und REDET, bevor man mit der Keule schwingt. Nicht jeder macht alles mit boshafter Absicht.
    Das zeigt das es wie überall nur um Abzocke geht, sonst würde man vor allem bei Anfängern und Kleingewerbe auch mal erst die sanfte Tour fahren.
    Aber es könnte ja ernsthafte Konkurrenz entstehen, die man schon beim keimen plattmachen muss.

    Da verstehe ich jeden, der sein Gewerbe in "Kimbukistan" anmeldet um rechtlich nicht greifbar zu sein.

    Und was heisst das mit dem Disclamier jetzt ?
    Hafte ich im Internet sowieso für alles und jeden oder wie, nur weil ich darauf verlinke ?
    Muss man über / unter und um jeden Link herum ein rotes 300x300 Pixel großes Blingbling anbringen, man solle ja auf nichts klicken ... ?

    vsell

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    Disclaimer: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
    Antwort #3 am: 26. Mai 2010, 18:22:01
    Ok, zugegeben, die rechtliche Situation für speziell deutsche Onlinehändler ist eine Lachnummer an sich, aber mal ehrlich, ich kann von jedem Geschäftsmann zumindest erwarten, dass der sich in Bezug auf rechtliche Gegebenheiten informiert, und das VORHER, bevor Er irgend einen Mist baut.

    Anwälte gibt es ja nicht nur zur Abmahnung und IHK´s auch nicht nur zur Beitragszahlung.

    Ich kann meinem Finanzamt auch nicht die Steuerzahlung verweigern mit dem Hinweis:
    mit Datum vom 8.11.2002 hat Herr Zumzwinckel beschlossen sein Einkommen sinnvoller anzulegen. Mit Beschluss von mir und meiner Gattin überweise ich anfallende Steuern an meine Stiftung in Vaduz.

    speedy

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    Disclaimer: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
    Antwort #4 am: 26. Mai 2010, 18:47:05
    Nicht das ich ein Problem hätte, aber mich nervt das Thema, weil mans einfach nicht richtig machen kann.
    Das Problem ist einfach, das ist alles so komplex, dass man beinahe unmöglich alles wissen kann.

    So, wenn man jetzt auch noch vom ländlichen kommt und der Anwalt sich gerade mal mit Nachbarschaftsstreitigkeiten auskennt, oder das Gewerbeamt zusammen mit der Ausweisstelle geführt wird und demnach auch dort wenig Ahnung herrscht, ist man mancherorts schon ziemlich angeschmiert.
    Also da würde ich mir bundesweit doch mehr Förderung wünschen und mehr Leute die Ahnung haben.

    Jetzt nen Anwalt nur per Telefon zu kontaktieren, ist auch nicht jedermanns Sache. Der persönliche Eindruck hat dann doch etwas mit "Vertrauen" zu tun.
    Habe ich tatsächlich einen guten Anwalt gefunden und dieser beurteilt den Shop zum Zeitpunkt der Eröffnung, ändert sich evtl. 1-2 Wochen später was, er ist fein raus, war ja vor 2 Wochen noch alles richtig und man steht wieder doof da.
    Des ist doch alles nur noch Roulette, mit dem Unterschied einmal verliert man und manchmal gewinnen die anderen  :`(

    Ich wünsche mir eine anwaltliche Beratung für x-Euro im Monat (bezahlbar) und Anwalt "nice guy" guckt sich dann regelmäßig den Shop an und sorgt das alles rechtlich einwandfrei ist, insbesondere nach neuen einschlägigen Urteilen. Sollte etwas nicht passen, weil er was verschlafen hat, dann soll er doch bitte die Abmahnung löhnen.

    Spritzpistole

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    Disclaimer: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
    Antwort #5 am: 26. Mai 2010, 19:09:24
    @speedy: Ich kann deinen Unmut über die Rechtslage nur allzugut verstehen und auch nachvollziehen. Nicht nur bezüglich der Wettbewerbsverletzungen, sondern auch hinsichtlich der gesamten Rechtsproblematik im eCommerce. Viele Themen, wie Vertragsschluss und Belehrungszeitpunkte, sind einfach nur künstlich verkompliziert und stellen vielfach bloße Förmelei dar. Das ist leider nicht zu ändern und muss mehr oder weniger hingenommen werden.

    Der schwierigen Thematik nehmen sich jedoch Spezialisten an, die auch die brenzligen Details kennen und wissen umzusetzen. Es ist klar, dass man nicht den Mietrechts-Anwalt von nebenan mit solchen Dingen befassen sollte, man lässt sich ja auch nicht das Bad von nem Heizungsmonteur fliesen (beide sind Handwerker).

    Selbstverständlich sei es dir auch unbenommen einen Beratungsvertrag mit einem Anwalt abzuschließen, der die fortdauernde rechtliche Betreuung eines Projekts betreut - im eCommerce sicherlich keine schlechte Idee. Das sind mir später auch gern gesehene Mandanten. Laufende Beratungspraxis aufgrund sich ständig ändernder Rechtsbedingungen sind in vielen Wirtschaftszweigen übrigens keine Seltenheit, vielmehr sehr geläufig.

    Allerdings ist das, und auch das sprichst du ja an, eine Frage des Preises. Nach Tabelle kann man hier ja schlecht abrechnen, sofern würde ich mit dem Mandanten diesbezüglich eine Honorarvereinbarung treffen. Diese würde sich am Umfang des Projekts und den damit für den Anwalt verbundenen Haftungsrisiken bemessen sowie den Befassungsaufwand mit dem Themenkomplex ansich. Bei mir wären das dann allerdings keinesfalls unter 150 Euro/Stunde. Immerhin decken die Standard-Anwaltsversicherungen nur 3 Haftungsfälle/Jahr ab, da muss man sparsam mit umgehen - und ohne Berufshaftpflicht keine Anwaltszulassung. Dies alles muss man bedenken, wenn man über den Preis einer solch exklusiven Beratung spricht.

    Beste Grüße
    Thomas

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    vsell

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    Antwort #6 am: 26. Mai 2010, 19:15:29

    Tomcraft

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    Antwort #7 am: 26. Mai 2010, 19:24:17
    Ich habe mir mal erlaubt den Link kenntlich zu machen, weil ich das Portal für sehr sinnvoll erachte! ;-)

    Grüße

    Torsten

    vsell

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    Disclaimer: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
    Antwort #8 am: 26. Mai 2010, 19:47:19
    Bist ein Schatz Torsten... wärst Du ein Mädchen .... :*

    Ja, dat Sabinchen hat´s drauf... - na ja ...ist ja auch aus Meenz  :whistle:

    Spritzpistole

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    Disclaimer: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
    Antwort #9 am: 26. Mai 2010, 19:52:31
    http://www.legaler-shop.de/ ;)

    Die professionelle Webseite lässt zumindest ein seriöses Angebot vermuten. Man muss nur hoffen, dass es dann doch nicht ganz so zugeht wie beim Discounter. Gerade aber solche Aussagen wie: "Sie erfahren, wie Sie Ihren Onlineshop oder Ihre eBay-Angebote selbst rechtssicher gestalten können." sollten mit Vorsicht genossen werden. Nicht mal der Fachanwalt kann rechtsSICHER die Texte gestalten, was dem Umstand geschuldet ist, dass die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe in den gesetzlichen Regelungen durch die Gerichte unterschiedlich ausgelegt werden können. Der Anwalt kann nur gewährleisten, dass die größtmögliche Fehlerfreiheit gegeben ist.

    Mustershop und Demoshop scheinen mir eher fürs schnelle Geld zu sein. Eine anwaltliche Beratung ersetzt das keinesfalls. Der Laie wird im Zweifel nicht wissen, wie er für sein konkretes Webangebot die jeweiligen Rechtstexte exakt erstellen muss, dafür kann der Demoshop nur allgemein gehalten sein. Dies birgt nur Risiken Fehler zu machen. Mag vielleicht als Anhaltspunkt dienen, mehr aber auch nicht und macht tatsächlich einen Discount-Eindruck. Aber das ist, wie so häufig, Geschmackssache.

    Gruß
    Thomas

    Tomcraft

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    Antwort #10 am: 26. Mai 2010, 20:11:02
    Die haben aber auch einen Blog, wenn ich mich recht erinnere und viele hilfreiche Texte. ;-)

    Ist so wie Trusted Shops und www.shopbetreiber-blog.de. Man muss kein Fan von Trusted Shops sein und trotzdem sollte man des öfteren mal einen Blick in den shopbetreiber-blog.de werfen. ;-)

    Für die, die es noch nicht wussten, shopbetreiber-blog.de ist der Blog von Trusted Shops.

    Grüße

    Torsten

    vsell

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    Antwort #11 am: 26. Mai 2010, 20:11:15
    Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im eCommerce-Recht. In diesem Bereich hält sie regelmäßig Vorträge zum Thema  "Rechtssicherheit für Onlineshops" u.a. für die IT-Akademie Mainz e.V. und T-Punkt Business in Mainz und die Kommunalakademie Rheinland-Pfalz e.V. Außerdem ist sie Gastdozentin an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Mayen für Onlinerecht.

    Frau Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer ist die Vorsitzende des gemeinsamen Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern Koblenz und Zweibrücken für die Erlangung der Bezeichnung "Fachanwalt für Informationstechnologie" nach der Fachanwaltsordnung.

    Frau Heukrodt-Bauer studierte in Mainz Medienrecht im Masterstudiengang und erwarb hier im März 2007 den akademischen Grad eines Masters of Laws (LL.M.). Die Masterarbeit befasste sich mit dem Thema "Die Anforderungen an rechtssichere eBay-Onlineauktionen im Bereich business-to-consumer (b2c)".

    Sie erhielt den Innovationspreis 2007 der Initiative Mittelstand www.imittelstand.de in der Kategorie Beratung und Consulting und 2005 den Medienpreis der IHK Rheinhessen

    Es handelt sich weder um eine Anwaltsflat noch um Discount-Angebote, sondern jeweils um individuelle Überprüfung, der jeweils ein Kostenvoranschlag vorrausgeht.  :thumbs:

    http://www.legalershop.de/shoppruefung-legalershopdeR-internetrecht-fuer-ihren-onlineshop/

    Spritzpistole

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    Antwort #12 am: 26. Mai 2010, 20:24:53
    Mir ging es doch gar nicht um die anwaltliche Beratung, ist ja wohl klar, das sowas nie Flat od. Discount. Die Aufmachung mit dem Demo-Shop zum "rumstöbern", hat mE nur etwas von einer DiscountER-Mentalität. Zum Schnuppern sicher perfekt.

    Die ganzen oben aufgeführten Infos stehen doch aber auch auf der Webseite. ;)

    Gruß
    Thomas

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