Also ich kann sowohl dem Themeneröffner teilweise, als auch vsell zustimmen.
Das Widerrufsrecht muss zB nicht in den AGB vereinbart werden, da es gesetzlich vorgeschrieben ist. Regelmäßig taucht es dort trotzdem auf, da hier nach bislang geltenden deutschen Recht die 40-Euro-Klausel vertraglich vereinbart wird. Das mach ich bisher auch noch so, allerdings arbeite ich an einer besseren Lösung, da ich die bloße Wiedergabe der Wiederrufsbelehrung für nicht so ansprechend halte.
Generell hat Sailor recht, wenn er sagt, dass AGB nicht notwendig sind, wenn man vom Gesetzestext nicht abweichen will. Allerdings rate ich trotzdem jedem sich AGB zuzulegen, da die vertraglichen Regelungen damit für den Verwender wie auch den Vertragspartner eindeutig abgesteckt sind. Insbesondere lassen sich, gegenüber Verbrauchern zwar nur sehr eingeschränkt, somit auch Risiken verschieben. Um da keine Fehler zu begehen, ist dann allerdings der Profi aufzusuchen. Darüber hinaus strahlen ordentliche AGB entsprechende Professionalität und Seriösität aus.
Es ist daher nur zu empfehlen sich die für sein Geschäft zugeschnittenen AGB anfertigen zu lassen, das verschreckt dann auch keinen Kunden, schafft vielmehr Vertrauen.
Gruß
Thomas
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