Antwort #6 am: 13. Mai 2010, 06:04:23
Moings Renate und Raymond,
nehmt es mir bitte nicht übel, aber das Thema "Ob, wann und wie USt. bzw. MwSt. bei Auslandsverkäufen berechnet werden muss/darf" gehört nun wirklich zur kaufmännischen Grundausstattung eines gewerblichen Shopbetreibers. Andernfalls sollte man tunlichst davon absehen, ins Ausland zu verkaufen
Sucht euch bitte über Google die relevanten Seiten dazu selbst raus, da gibts zigtausende. Hier nur grob:
- Bei Verkäufen an
Endkunden (also Privatleute) in
Länder der EU muss ganz normal USt./MwSt. berechnet (und abgeführt) werden.
- Bei Verkäufen an
gewerbliche Kunden (B2B) innerhalb der EU muss keine USt./MwSt. berechnet/abgeführt werden. Dies ist dann in der Rechnung zu kennzeichnen mit z.B.
"Steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferung / EC-delivery" o.ä. Ausserdem ist für solche Transaktionen die sog. "Zusammenfassende Meldung" ans FA einzureichen, und zwar zeitnah. Mehr dazu
hier. Zudem hat der Verkäufer die Pflicht, sich nicht nur die jeweilige USt.-ID geben zu lassen, sondern diese auch zu verifizieren. Hier wurden jüngst die gesetzlichen Bestimmungen dazu nochmals verschärft.
- Bei Verkäufen in
Drittländer (Non-EU, also auch in die Schweiz) ist stets KEINE USt./MwSt. zu berechnen/abzuführen. Bedeutet: sofern die Preise im Shop incl. MwSt. angegeben sind, ist dies in der Bestellbestätigung bzw. Rechnung zu korrigieren. Auch sollte (muss?) an geeigneter Stelle im Shop auf diesen Umstand hingewiesen werden, zumal das für Kunden aus solchen Ländern ja einen stimulierenden Effekt hat.
Auch wenn es Zeit und Nerven kostet: klickt/lest euch
hier mal durch. Ins Ausland verkauft man leider nicht mal eben so.
Greets,
Chris