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  • Thema: Neue Informationspflichten für Dienstleister ab 17. Mai 2010

    Tomcraft

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    Vor kurzem haben wir bereits im Forum in folgendem Thema über das Thema diskutiert: DL-InfoV Neue Informationspflicht für Dienstleister

    Da der Termin nun näher rückt, möchten wir das Thema nochmals aufgreifen und aus anderer Quelle darüber berichten.

    Zitat
    Wer hätte das gedacht? Es gibt immer noch Informationspflichten, die noch nicht gesetzlich normiert sind. Neben den bestehenden Info-Verordnungen (z.B. PangV, BGB-InfoV) verabschiedete der Bundesrat am 12. Februar 2010 die DL-InfoV – oder „Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer”.

    Den ganzen Artikel lesen.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=5544.0

    Oldperl

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    Zitat
    Werden stets erforderliche Angaben nach § 2 Abs. 1 DL-InfoV, auf Anfrage mitzuteilende Informationen nach § 3 Abs. 1 DL-InfoV oder erforderliche Preisangaben nach § 4 Abs. 1 DL-InfoV vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Wiese oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, so handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten nach § 6 Nr. 1 DL-InfoV, die mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden können.

    Und auf welcher "vorgeschriebenen Wiese" muss ich da bitte mein Häufchen machen ohne das es mit 1000 Euro geahndet wird? :whistle:

    Gruß aus Franken

    Ortwin

    Tomcraft

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    Genau das habe ich mich auch schon gefragt! Muss ich die Nummer vom Versicherungsschein mit angeben oder nur den Versicherer nennen?!

    Grüße

    Torsten

    Oldperl

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    Hmmm, also doch wieder ne anwaltliche Beratung dafür, weil das Teil mehrere Auslegungen zulassen könnte. :?

    Deutschland deine Bürokraten! :motz:
    Was wäre das schön, weniger Gesetze und Regelungen, dafür klar und eindeutig und für Jeden in einer "verständlichen" Sprache verfasst. :hust:

    Gruß aus Franken

    Ortwin

               
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