Hallo liebe XTC-M. Gemeinde,
jetzt muss ich das Thema hier noch einmal aufgreifen.
Heute ist ja "Tag X" des großen AGB-Widerruf änderns
Nun wird ja nach neuem aktuelle Stand die AGB getrennt von der Widerrufsbelehrung dargestellt.
Sprich zwei getrennte Info Boxen.
Nun wird ja im checkout Verfahren nur die AGB bestätigt und nicht die Widerrufsbelehrung.
Muss das nach der neuen Regelung dann nicht auch statt finden?
Oder bleibt jetzt alles beim alten, sprich wird nur die AGB bestätigt und die Widerrufsbelehrung wird nur zur Kenntnis genommen?
Ich frage mich, wie will der Kunde im Checkout Verfahren die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis nehmen, wenn er sie dort im Checkout Verfahren nicht mehr einsehen kann?
Wäre es hier nicht
nötig und sinnig, die Widerrufsbelehrung dann auch per Checkout Box aufzurufen und abhacken zu lassen???
Mensch, immer diese Abmahn Sorgen, das geht mir voll auf ...*mecker
Ich hoffe, jemand unter Euch hat da ein wenig Durchblick und kann hier für Klarheit sorgen ^^.
Besten Dank für Eure Unterstützung *Haare rauf
SchwarzerNebel
Maddy