Antwort #4 am: 29. März 2009, 21:02:42
Also ich hab so meine Zweifel daran, dass man überall das "inkl. MwSt." bei den Produkten & Co. zu entfernen hat als Kleinunternehmer.
Ich würde nur den Kleinunternehmer-Hinweis irgendwo zusätzlich anbringen und den Ausweis der Mwst. entfernen.
Mehrwertsteuer ist ja trotzdem in den Produkten enthalten, nur andere Unternehmen können beim Einkauf die Vorsteuer nicht mit der Mehrwertsteuer verrechnen, da du eben keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen darfst.
Im Prinzip steht auf deinen Rechnungen von allem nur der Bruttopreis und die Zeilen "Netto, sowie die Zeile mit der aufgeführten MwSt in Euro" fehlt halt.
Die Leute siehe Link sehen es auch so, kannst aber wenn´s is beim Steuerberater nachfragen, alternativ auch beim Finanzamt oder der IHK.
http://www.traum-projekt.com/forum/122-steuer-and-buchf-hrung/95477-kleinunternehmer-ausweis-ust-allen-preisen.htmlDie Kleinunternehmerregelung ist übrigens ein Wahlrecht, d.h. man muss das nicht als Neugründer wählen, wenn sichs auch oft so anhört beim Finanzamt. Man spart sich dadurch auch nicht sonderlich viel Aufwand.
Meiner Meinung nach macht die Kleinunternehmerregelung nur dann Sinn, wenn man hauptsächlich Dienstleistungen hat und selbst kaum Eigenbedarf hat. Außerdem (großteils) nur Endkunden belieferst.
Wenn du großteils Firmen als Kunden hast, solltest du dir das mit der Kleinunternehmerregelung ebenfalls überlegen, die haben das nicht so gerne ohne Mwst Ausweis.
Bedenken sollte man aber, dass man gerade in der Gründungszeit ob hauptberuflich oder nebenberuflich meist hohe Ausgaben hat, das zahlst du dann alles Brutto als Kleinunternehmer. Die Mehrwertsteuer (beim Einkauf Vorsteuer genannt) bekommst du dann nicht wieder zurück. Das kann eine Menge Geld sein.