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  • Thema: Änderung für Kleinunternehmer

    sunflash

    • Mitglied
    • Beiträge: 151
    Änderung für Kleinunternehmer
    am: 29. März 2009, 17:41:12
    Hallo =)
    Ich bin neu hier und wegen ein paar Fragen bereits hier im Fprum fündig geworden. Ich bin gerade dabei einen Online-Shop aufzubauen und habe mich für die xtc-version von jung/gestalten entschieden.
    Nun mal eine Frage zu der ich noch keine passende Antwort fand:

    Habe heute erfahren, dass es für mich besser ist vorab als Kleinunternehmer zu argieren. Jetzt habe ich schon fast alle Produkte eingepflegt und 19 bz. 7 % MwSt ausgewiesen. Habe von meinem Lieferanten festgeschriebene Preise die ich verwenden muss. Also habe ich die option Bruttopreiseingabe genutzt.

    Jetzt muss ich aber überall die MwST rausnehmen und die darf auch nirgends ausgewiesen sein; folglich soll da auch nicht stehen inkl. MwST... wie gehe ich am besten vor, wo muss ich auch manuelle Änderungen vornehmen???

    Ich hoffe es kann mir jemand helfen?

    Vorab vielen Dank und liebe Grüße

    Jan



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=525.0

    Anonym

    • Gast
    Änderung für Kleinunternehmer
    Antwort #1 am: 29. März 2009, 18:29:56
    Es kommt darauf an, wie viele Produkte Du eingestellt hast. Um nicht alles von Hand ändern zu müssen, kann man es mit einem MySQL Befehl den Du in phpmyadmin ausführst es so ändern, dass keine MwSt. berechnet wird.

    Kennst Du phpmyadmin? Dann poste ich Dir den Befehl.;)

    sunflash

    • Mitglied
    • Beiträge: 151
    Änderung für Kleinunternehmer
    Antwort #2 am: 29. März 2009, 20:43:00
    habe in anderen Foren gelesen, dass die den Steuersatz einfach auf 0 % gesetzt haben. Dann hat man schon mal alle Produkte richtig. Ansonsten wären nur quelltextänderungen von Nöten, damit zum Besipiel in den Übersichten nicht steht inkl MwSt... Kann das sein?

    Anonym

    • Gast
    Änderung für Kleinunternehmer
    Antwort #3 am: 29. März 2009, 20:49:06
    Kannste auch machen.

    Anonym

    • Gast
    Änderung für Kleinunternehmer
    Antwort #4 am: 29. März 2009, 21:02:42
    Also ich hab so meine Zweifel daran, dass man überall das "inkl. MwSt." bei den Produkten & Co. zu entfernen hat als Kleinunternehmer.
    Ich würde nur den Kleinunternehmer-Hinweis irgendwo zusätzlich anbringen und den Ausweis der Mwst. entfernen.

    Mehrwertsteuer ist ja trotzdem in den Produkten enthalten, nur andere Unternehmen können beim Einkauf die Vorsteuer nicht mit der Mehrwertsteuer verrechnen, da du eben keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen darfst.
    Im Prinzip steht auf deinen Rechnungen von allem nur der Bruttopreis und die Zeilen "Netto, sowie die Zeile mit der aufgeführten MwSt in Euro" fehlt halt.

    Die Leute siehe Link sehen es auch so, kannst aber wenn´s is beim Steuerberater nachfragen, alternativ auch beim Finanzamt oder der IHK.
    http://www.traum-projekt.com/forum/122-steuer-and-buchf-hrung/95477-kleinunternehmer-ausweis-ust-allen-preisen.html

    Die Kleinunternehmerregelung ist übrigens ein Wahlrecht, d.h. man muss das nicht als Neugründer wählen, wenn sichs auch oft so anhört beim Finanzamt. Man spart sich dadurch auch nicht sonderlich viel Aufwand.

    Meiner Meinung nach macht die Kleinunternehmerregelung nur dann Sinn, wenn man hauptsächlich Dienstleistungen hat und selbst kaum Eigenbedarf hat. Außerdem (großteils) nur Endkunden belieferst.
    Wenn du großteils Firmen als Kunden hast, solltest du dir das mit der Kleinunternehmerregelung ebenfalls überlegen, die haben das nicht so gerne ohne Mwst Ausweis.

    Bedenken sollte man aber, dass man gerade in der Gründungszeit ob hauptberuflich oder nebenberuflich meist hohe Ausgaben hat, das zahlst du dann alles Brutto als Kleinunternehmer. Die Mehrwertsteuer (beim Einkauf Vorsteuer genannt) bekommst du dann nicht wieder zurück. Das kann eine Menge Geld sein.

    jonnyB

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 519
    • Geschlecht:
    Änderung für Kleinunternehmer
    Antwort #5 am: 29. März 2009, 21:20:09
    dem kann ich mich nur anschließen.

    der büro-aufwand ist fast der gleiche. man sollte halt nur sorge tragen, die eingenommene mwst. extra zu deponieren. denn als neuunternehmen mußt die eingenommene mwst. ja erst 1jahr später beim finanzamt abdrücken ;)

    und wie schon gesagt wurde, selbst wenn du nur 100€ steuern einnimmst aber 50€ steuern für  büro usw. ausgibst, hast schon 50€ gespart gegenüber dem kleinunternehmer!

    Parry

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 423
    Änderung für Kleinunternehmer
    Antwort #6 am: 30. März 2009, 02:03:24
    @ James McBrian

    stimme dir zur. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass man als Kleinunternehmer die MwSt. nicht ausweisen darf, sprich neben den Preisen darf kein "inkl. MwSt." stehen. Ich würde es sicherheitshalber auch entfernen.

    Hanbaishi

    • Mitglied
    • Beiträge: 117
    Änderung für Kleinunternehmer
    Antwort #7 am: 30. März 2009, 07:36:42
    Du kannst das "inkl. Mwst" ja in den Sprachdateien löschen, ebenso muss dann aber auch in der Beschreibung der Steuer das Wort "Mwst" und das "incl" in der Sprachdatei für den Warenkorb gelöscht bzw. auskommentiert werden.

    Aber (Offtopic; EDIT: Siehe oben, war Anonym schneller): Wer hat dir gesagt, dass es besser wäre als Kleinunternehmer zu agieren? Das macht insb. für Diensleister Sinn, um die Arbeitsleistung nicht zu verteuern, aber als Händler ist es mitunter quatsch, weil du ja die Vorsteuer nicht mehr abziehen kannst. Die Einsparung ist minimal, dafür hat du m.E. einen Seriösitätsverlust. Also ICH bestelle nicht bei Kleinunternehmern.

    Zudem: Die Lieferanten KÖNNEN dir keine Preise vorschreiben! Du hast ja keinen Buchhandel, oder? Ansonsten gibt es nämlich keine Preisbindung. Nur wenn du dauerhaft unter dem EK verkaufst, kann das Ärger geben - vorher bist du aber eh Pleite.

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