Antwort #4 am: 11. April 2010, 12:29:14
@Overclocked: Ob es eine Zahlungsaufforderung darstellt oder nicht, sollte zunächst einmal egal sein. Wichtig sind die Formulierungen der E-Mail, die der Kunde nach Bestelleingang vom System automatisiert gesendet bekommt.
Wenn der Verkäufer damit noch nicht das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrages annehmen möchte, muss er das so in der E-Mail zum Ausdruck bringen - und zwar aus Sicht des Kunden (denn auf dessen Verständnis kommt es im Zweifel an). Darüber hinaus ist natürlich auch entscheidend, wie der Vertragsschluss durch den Verkäufer geregelt worden ist (Stichwort AGB).
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