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  • Thema: Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute

    vsell

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    am: 07. April 2010, 11:13:40
    Dass das Öffnen einer Cellophanhülle, mit der eine CD oder DVD versiegelt ist, das Widerrufsrecht ausschließt, entsprach bislang der Vorstellung von Händlern und Verbrauchern, da der hier einschlägige § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB Raubkopien verhindern soll. Anders entschied nun überraschend das OLG Hamm: Auch bei geöffneter Cellophanhülle bestehe das Widerrufsrecht weiter.   :doh:  :doh:

    Damit wird der spätpupertäre Traum jedes kleinen Raubkopierers endlich juristisch legalisiert.

    Ich wünsche mir nun ein Gesetz, welchem zufolge man Richter wegen erwiesenen "Dummheit im Dienst" fristlos feuern kann.....  :evil:

    Manche Entscheidungen der Sondermüll-Klasse sollten mit Strafsteuer bewehrt werden  :motz:

    die ganze Nummer....
    http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/04/01/olg-hamm-zerreissen-cellophanhuelle-siegel-widerrufsrecht-ausnahme/



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=4983.0

    Thomas

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #1 am: 07. April 2010, 11:57:53
    :good:

    Es ist unglaublich, da fällt selbst der Kugel  :glaskugel: nichts mehr zu ein...

     :motz:

    derschuh

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #2 am: 07. April 2010, 14:46:56
    das gibt es ja nicht, wohin soll das noch führen?

    Spritzpistole

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #3 am: 07. April 2010, 16:13:59
    Tja, ich kann den juristischen Laien gerade in Sachen Wettbewerbsrecht allzuoft gut verstehen, wenn er sich bei zahlreichen Entscheidungen an den Kopf greift.

    Der Einfall wird aber höchstwahrscheinlich nicht dem Richter gekommen sein, sondern dem findigen Rechtsanwalt der obsiegenden Partei. Im Zivilrecht setzt sich der Richter nur mit den auch vorgebrachten Argumenten auseinander und muss dann lediglich seine Entscheidung (mehr oder weniger gut) begründen.

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    Gast20120210

    • Gast
    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #4 am: 07. April 2010, 18:23:33
    Der Einfall wird aber höchstwahrscheinlich nicht dem Richter gekommen sein, sondern dem findigen Rechtsanwalt der obsiegenden Partei.
    Und was macht jetzt der Shopbetreiber der seinen Konkurrenten eins auswischen will? Riiiischdiiiisch, er sucht im Web nach z.B. der Zeichenfolge: ... sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind z.B. Software-CDs, bei denen die Cellophanhülle geöffnet wurde ... lässt Abmahnungen schreiben und sucht sich als Fliegender Holländer das OLG Hamm als fliegenden Gerichtsstand aus!

    Und da sag noch einer man verdient im Web kein Geld :-)

    vsell

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #5 am: 07. April 2010, 19:37:51
    Das beste daran... mal wieder ne ur-germanische einsame Baumfällung, welche den Rest der Welt einen Shice interessiert.

    Ich finde gerade Hamm langsam Wert für den Deutschen Comedy-Preis nominiert zu werden.

    Geradezu ein Treppenwitz ist die Tatsache, dass in HongKong und Panama eine jeweils höhere Rechtssicherheit vorherscht denn in Ol´Germany  :doh:

    Spritzpistole

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #6 am: 07. April 2010, 20:53:48
    @Gast20120210: Nein, das ist diesmal nicht so schlimm. Wer diesen Passus in seiner Widerrufsbelehrung hat, gibt nur den gesetzlichen Wortlaut wieder und der ist perse zunächst mal nicht falsch.

    Was jedoch nicht geht: Z.B. ursprünglich normal eingeschweißte CDs in geöffnetem Zustand mit Verweis auf die Klausel der Widerrufsbelehrung innerhalb der Widerrufsfrist nicht zurück zunehmen.

    Meiner Meinung nach haben hier Verkäufer von PC-Spielen mit Seriennummer ein erhebliches Problem: Eingeschweißtes Spiel aufmachen, installieren, Seriennummer eingeben, und an den Verkäufer zurücksenden. Da ist fraglich, wer für die (Nicht-)Benutzung der Seriennummer die Beweislast trägt. Das Verfahren ansich wird damit unnötig verkompliziert. Aufgrund der jetzig geschaffenen Rechtslage sollten sich PC-Spiele-Verpacker ein Beispiel an Microsoft in Bezug auf die Verpackung der XBox 360 Spiele nehmen. Hier ist ein Siegel angebracht, das der Vorschrift des § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB gerecht werden dürfte und damit einen Widerruf ausschließen sollte.

    Tomcraft

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #7 am: 07. April 2010, 21:22:56
    vsell hat sich ganz schön lange Haare über Nacht wachsen lassen... goldig! :B

    Grüße

    Torsten

    vsell

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #8 am: 07. April 2010, 21:48:13
    was heisst hier goldig...
    das sind die sich zunehmend sträubenden Nackenhaare in deutschen Onlinehandel  8)

    vr

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #9 am: 07. April 2010, 22:23:18
    Hey is dasn Meerschwein im Windkanal?

    Grüße, Volker

    guensi

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #10 am: 07. April 2010, 22:33:11
    Leute wer sagts denn, wird alles nur halb so heiss gegessen wie es gekocht wird. In Reaktion auf das erstaunliche Urteil des OLG Hamm gibt es schon das ultimative Abhilfeset.

    Material des Bandes: Microfaser mit eingewebter Strontium-Stahllegierung

    Premiumsiegellack Marke: Wurde auch schon von Leonardo Da Vinci verwendet.

    Absoluter Hit: Unter dem Lack wird ein Microchip mit eingegossen, der immer seinen aktuellen Standort per GPS feststellt und eine Anbindung in das Handynetz hat.
    Der Trick - das Band dient sowohl als Antenne als auch als Sensor. Sobald das Band durchtrennt wurde, erhält der Versender per SMS eine Nachricht "Aua, ich wurde zerschnitten am - Datum- und genau da - Geokoordinaten.

    Somit ist jede Entsieglung perfekt beweisbar. Schnödes Cellophan gehört damit der Vergangenheit an.

    Also das perfekte Rundum-Sorglos-Paket für CD-Verkäufer. Preis pro Siegel schlappe 130,00 €

    Keine Angst, der Verbraucher wird nach diesem Urteil jedes Verständnis für einen Preisaufschlag mitbringen.
     :satire:

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    DokuMan

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #11 am: 07. April 2010, 22:42:02
    Zitat
    Auch bei geöffneter Cellophanhülle bestehe das Widerrufsrecht weiter.

    Ist ja auch klar, die CDs besitzen doch schließlich alle einen Kopierschutz, also können die ja doch gar nicht kopiert werden!!1!
     :ironie:

    vsell

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #12 am: 07. April 2010, 22:58:03
    Hey is dasn Meerschwein im Windkanal?

    Grüße, Volker

    :beef:  :beef:   das ist die BVB-Eule .....  :PP

    guensi

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #13 am: 07. April 2010, 23:16:16
    Schnuckelig das Eulchen, aber das erklärt alles. Bei Flutlicht ist die fast blind. Genauso spielt der BVB ja auch. Top, das ultimative Maskottchen  :PP

    Tomcraft

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #14 am: 08. April 2010, 07:01:38
    Och menno, jetzt hat er den Avatar wieder geändert... mit dem Eulchen fand ich's lustiger! :-PP

    Grüße

    Torsten