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  • Thema: Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute

    vsell

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #15 am: 08. April 2010, 10:59:39
    @ guensi... du oller funkentstörter Laubfrosch...seit wann kennst du dich mit BVB aus... :wohow:

    @Torsten... das Nachttier ist doch da.... :?

    Tomcraft

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #16 am: 08. April 2010, 11:22:09
    Achja... der nette Browsercache. ;-)

    Jetzt sehe ich dich wieder in voller Pracht! :B

    Grüße

    Torsten

    vsell

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #17 am: 08. April 2010, 12:22:08
    :booze:

    zub

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #18 am: 19. Juli 2010, 15:32:08
    Hallo an alle,
    es geht noch einfacher.
    Man bestellt ein Notebook sendet dieses vor Ablauf der Wiederrufsfrist zurück und es
    fehlt der Lizenzaufkleber vom Betriebssystem, der eigentlich auf der Unterseite angebracht ist.
    Der Kunde sagt er hat Ihn nicht entfernt und der Hädler steht blö.. da.
    Schon hat man einem Orginal Lizenzaufkleber.

    Gruß
    Waldemar

    Tomcraft

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #19 am: 19. Juli 2010, 15:51:59
    Nicht zur Nachahmung empfohlen, da das ein klarer Fall von Betrug ist. ;-)

    Grüße

    Torsten

    Spritzpistole

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #20 am: 19. Juli 2010, 16:25:01
    Da ist Tomcraft nur beizupflichten.

    Dann wird es verfahrenstechnisch so ablaufen, wenn der Karton versiegelt war und der Hersteller bestätigt, dass das Gerät einen Aufkleber hatte, der Angeklagte wohl eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss, den Aufkleber nicht entfernt zu haben und damit fein raus ist.

    Der Hersteller wird aber wohl wissen, welche Seriennummer auf welchem Rechner drauf war und diese dann von MS sperren lassen. So einfach sollte es laufen.

    Gruß
    Thomas

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    zub

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #21 am: 19. Juli 2010, 16:52:25
    @Torsten und Thomas,
    so sollte es sein aber anscheinend gibt es Hersteller denen es wichtiger ist Ihre Produkte zu verkaufen als einem Händler zu Helfen solche Geschichten zu unterbinden.

    Gruß
    Waldemar

    fishnet

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #22 am: 19. Juli 2010, 19:29:20
    Ich habe heute auch was nettes gelesen von TS.
    Lief darauf hinaus, das Kosmetika, die benutzt wurden, nicht unbedingt vom Umtausch ausgeschlossen sind...
    ich frag mich ja, was die Händler nun mit den ganzen gebrauchten Lippenstiften machen, die zurückkommen...   :lol1:

    guensi

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #23 am: 19. Juli 2010, 19:34:42
    Zum Lizenzaufkleber gehört aber doch auch eine CD oder? Und die müsste ja mit zurück geschickt werden, sonst wäre der Widerruf wenn nicht gleich hinfällig zumindest fragwürdig.

    Einwand: Der Kunde sagt wieso Lizenzaufkleber und CD - war beides nicht vorhanden. Ggfs. noch per eidesstattlicher Versicherung. (Ob er dann fein raus ist steht noch dahin)

    Denn: Dann sollte ja die Installation des Betriebssystems auf dem Laptop die Seriennummer verraten. Wenn da keine Installation nach der Rücksendung mehr drauf sein sollte, wäre zunächst mal der Hersteller in Erklärungsnot. Denn dann hätte er ja vertragswidrig ein Laptop ohne Betriebssystem verkauft. Nun, das sollte der dann schon beweisen können und auch müssen.

    Eins wäre jedenfalls klar, der Straftatbestand des Betruges oder des Betrugsversuches ist erfüllt. Nun beginnt der Streit wer der Betrüger war, Hersteller, Lieferant oder Kunde.

    Egal wie, die Sache wird nur ins Rollen kommen, wenn von einem Beteiligten Anzeige erstattet wird.

    Haina

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    Raubkopie war gestern - OLG Hamm ist heute
    Antwort #24 am: 12. August 2010, 17:03:50
    Dass das Öffnen einer Cellophanhülle, mit der eine CD oder DVD versiegelt ist, das Widerrufsrecht ausschließt, entsprach bislang der Vorstellung von Händlern und Verbrauchern, da der hier einschlägige § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB Raubkopien verhindern soll. Anders entschied nun überraschend das OLG Hamm: Auch bei geöffneter Cellophanhülle bestehe das Widerrufsrecht weiter.   :doh:  :doh:

    Damit wird der spätpupertäre Traum jedes kleinen Raubkopierers endlich juristisch legalisiert.

    Ich wünsche mir nun ein Gesetz, welchem zufolge man Richter wegen erwiesenen "Dummheit im Dienst" fristlos feuern kann.....  :evil:

    Manche Entscheidungen der Sondermüll-Klasse sollten mit Strafsteuer bewehrt werden  :motz:

    Hallo Vsell, Du sprichst mir aus der Seele.
    Hab da gestern am LG Nürnberg ne Sache verfolgt (gottseidank nicht meine eigene, glaub ich hät in die Tischkante gebissen), da fällt Dir absolut nix mehr ein zu soviel Dummheit und Inkompetenz.

    Der Richter hatte den Akt monatelang auf dem Tisch und konnte in der Verhandlung nicht mal den Namen der GS1-germany, einem zentralen Punkt der Klage, richtig ablesen und aussprechen. Er redete anstatt von der GS1 ständig von der 651-GmbH.  :datz:

    Die weiteren Hämmer erspare ich mir. Nur soviel: die gesamte Verhandlung war fast ausschließlich auf diesem Niveau. Der hat nix auf die Reihe gekriegt, Null Durchblick, obwohl das die Fachkammer für Urheberrecht sein soll. Und der Mann wird jetzt das Urteil fällen.

    Nach dem Tenor der Verhandlung wird dann ein Dieb BELOHNT und zum Weitermachen ermutigt und der saubere Händler der eh schon nen dicken Schaden hat bekommt die Kosten drauf und geht damit in Richtung Existenzgefährdung.

    Und die Herrschaften bezahlst Du mit Deinen Steuergeldern damit Sie über Dich richten, schon irgendwie masochistisch oder?

    Ich wünsche mir auch ein Gesetz, welchem zufolge man Richter wegen erwiesenen "Dummheit im Dienst" fristlos feuern kann.....  :evil:

    Wie Du schon sagtest:
    Manche Entscheidungen der Sondermüll-Klasse sollten mit Strafsteuer bewehrt werden  :motz:

               
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