Antwort #5 am: 02. April 2010, 18:15:05
danke für die Links - leider konnte ich das Problem dadurch auch noch nicht lösen.
Du musst schon auch genau lesen, ich sagte doch das damals dabei nichts rausgekommen ist. Habe nicht gesagt, dass das DIE fertige Lösung für dich wäre, sondern eben einfach Anregungen.
Es existiert eben schon seit 10 Monaten ein Thread zu deinem Thema / Problem.
In diesem Thread kannst du dann ein weiteres Beispiel finden die so nen Switch haben, voelkner.de und eben den Hinweis, dass das Shopsystem
http://www.oos-shop.de (MyOOS) dahintersteckt.
Heißt also, fragst du mal bei MyOOS Shop nach wie die das gemacht haben und evtl. findet sich dann jemand der das für modified eCommerce Shopsoftware anpasst.
Die Basis sollte ja nun dem Anschein nach immer ein xtCommerce oder osCommerce System sein, also artverwandt.
Alternativ findest du in den beiden Threads Ideen, was du alternativ machen kannst und zwar Netto- und Bruttopreise gleichzeitig auszugeben.
AGB brauchst auch nicht unbedingt zwei verschiedene, ist ja nicht ganz unüblich alles zusammen zu haben und dann irgendwas wie "Verbraucher haben ..." zu schreiben, damit gelten bestimmte Passagen dann nicht für gewerbliche Kunden. Das soll dir dein Anwalt erklären. Ich würde nicht zwei AGB erstellen lassen und pflegen. Man muss das Abmahnrisiko und allgemein die Kosten nicht mutwillig erhöhen.