Antwort #8 am: 01. April 2010, 09:10:30
nette Spielerei... aber das wars dann auch schon, ausserdem kreuzgefährlich noch dazu !!!
Wenn mir irgend so ein Witzbold die IP auf ne Rechnung kltscht kann der schon mal Kleingeld für die Abmahnun bereitlegen- unerlaubte Dokumentation meines Surfverhaltens
Der Blödsinn ist nicht mal Staatsanwalten ohne richterliche Genehmigung erlaubt und Privatpersonen schon garnicht... siehe letzte Abmahnwelle---
Schutz der Privatsphäre vor Geschäftsinteressen, e
inem Händler können anderweitige Schutzmechanismen zugemutet werden pp... OLGs Hamm, Zweibrücken, Hamburg und Frankfurt,,